- 07. April 2025
- Nachrichten | Branchen-News
Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein Spezialgesetz über den Umgang mit Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vorgelegt. Bio Suisse äussert Bedenken hinsichtlich der Transparenz und fordert eine eindeutige Kennzeichnung solcher Pflanzen. Nur durch klare Deklaration könne die Wahlfreiheit für Produzent:innen und Konsument:innen gewährleistet werden.
Für BioSuisse ist klar: Nur wenn Gentechnik drauf steht, wo Gentechnik drin ist, bleibt die Wahlfreiheit für Landwirt:innen und Konsument:innen gewährleistet. Bild: Canva
Im Biolandbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen sowohl in der Schweiz als auch in der EU verboten. Bio Suisse betont, dass eine klare Deklaration von Produkten, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, unerlässlich ist, damit Konsument:innen bewusst entscheiden können, ob sie solche Produkte erwerben möchten. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats vermeidet jedoch den Begriff "Gentechnik", was laut Bio Suisse die notwendige Transparenz beeinträchtigt.
Offene Fragen zur Haftung und Nachweispflicht
Zusätzlich zur Kennzeichnung fordert Bio Suisse, dass bei der Anwendung neuer Gentechniken das Verursacherprinzip gilt. Das bedeutet, dass die Kosten und Risiken, die durch den Einsatz dieser Technologien entstehen, nicht von den Produzent:innen getragen werden dürfen, die ohne Gentechnik arbeiten. Der aktuelle Gesetzesentwurf regelt diese Punkte jedoch noch unzureichend. So fehlt beispielsweise eine klare Nachweispflicht für Hersteller. Für gentechnikfrei produzierende Betriebe bedeutet dies Unsicherheiten und potenziell hohe Aufwände sowie Kosten.
Forderung nach Einzelprüfung und Patentschutz
Bio Suisse kritisiert zudem die geplante erleichterte Zulassung für bestimmte gentechnisch veränderte Sorten, da dies die Risikoabsicherung schwächt. Der Verband plädiert für eine Einzelprüfung jeder neuen Sorte, um sicherzustellen, dass mögliche Risiken für Umwelt und Gesundheit umfassend bewertet werden. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Patentierung von Züchtungen. Patente auf Saatgut könnten nicht nur die Kosten für Bäuerinnen und Bauern erhöhen, sondern auch die Weiterzüchtung einschränken. Bio Suisse fordert daher klare Regelungen, um eine weitere Konzentration des Saatgutmarktes zu verhindern und die Vielfalt in der Landwirtschaft zu erhalten.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrats befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Bio Suisse und weitere Akteur:innen bringen ihre Anliegen ein, um sicherzustellen, dass die Interessen der Biolandwirtschaft und der Konsument:innen angemessen berücksichtigt werden.