- 08. August 2012
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Ende Juni hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung" verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass ein umfassendes Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EU keine Senkung des Tierschutzniveaus in der Schweiz zur Folge hätte. Die Interessengemeinschaft Agrarstandort Schweiz IGAS, der auch Bio Suisse angehört, nimmt Stellung dazu.
Die Mitglieder der IGAS befürworten die Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich, wollen aber gleichzeitig den politischen Prozess aktiv begleiten und mitgestalten. Zum erwähnten Bundesratsbericht äussern sie sich folgendermassen: "Bei Abschluss eines umfassenden Abkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich würden beide Parteien grundsätzlich die Gleichwertigkeit der jeweiligen Tierschutzbestimmungen anerkennen. Die Schweiz könnte aber weiterhin - wie dies auch gewisse EU-Mitgliedsstaaten handhaben - an strengeren Tierschutzbestimmungen festhalten. Es ist bekannt, dass die EU das in der Schweiz geltende Transitverbot betreffend Schlachttiertransporte aufgrund der Binnenmarktbestimmungen und des gemeinsamen Veterinärraumes Schweiz-EU in Frage stellt. Der Bundesrat hat jedoch ganz klar festgehalten, dass er sich bei allfälligen Gesprächen mit der EU weiterhin für die Beibehaltung dieses Transitverbots stark machen werde."
Die EU-Kommission hat unlängst eine neue Tierschutzstrategie für die Jahre 2012 bis 2015 verabschiedet, welche bestehende Massnahmen intensivieren und den Aufbau eines umfassenden Tierschutzrechts vorantreiben soll. Bei der EU sei ein allgemeines Umdenken im Bereich Tierschutz festzustellen, weshalb künftig mit einer weiteren Verschärfung der EU-Tierschutzbestimmungen zu rechnen sei, folgert daraus die IGAS.
Quelle: Bio Suisse / IGAS-Medienmitteilung