Für 2013 gelten eine Reihe von neuen Bestimmungen der Bioverarbeitung. Generell geht die Entwicklung zu einfachen naturbelassenen Rezepturen ohne jegliche konventionelle Komponenten.

Wie jedes Jahr treten auch per 1.1. 2013 Anpassungen der Schweizer Bioverordnung in kraft, koordiniert mit den Bestimmungen der EU und weiterer Standards des globalen Bioregelwerks. Die Richtlinien der Verbandslabels Bio Suisse und Demeter sowie die Eigenmarken des Detailhandels wie Migros Bio, Bio Natur Plus (Manor) legen darauf aufbauend weiter gehende Bestimmungen fest.

Für die Unternehmen der Schweizer Lebensmittelbranche ergeben sich daraus je nach Produktsortiment und Vermarktungskanal unterschiedliche Anpassungen:

  • Anpassungen bei den Vollzugsverfahren in der Schweiz sowie beim Import-und Export
  • Änderungen bei den Produktanforderungen (z.B. Bio Suisse-Anerkennung/ Anforderungen Bio/ Fair-Trade bei "Südprodukten")
  • Anpassungsbedarf bei den Rezepturen (z.B. neue Anforderungen bezüglich Zusatzstoffen in Bioqualität)
  • Neue Bestimmungen bezüglich Deklaration

Seitens bionetz.ch (bionetz.ch-Kontakt: Peter Jossi) stehen wir Ihnen gerne für die fachliche Begleitung und Beratung zur Verfügung.

Gleichzeitig bauen wir die Hintergrundinformationen für bionetz.ch-Mitglieder im Verlauf dieses Jahres laufend aus.

Unseren Mitgliedern stehen auf dieser Seite weiterführende Texte zur Verfügung (Mitglieder-Login oben rechts). Nichtmitglieder bitte hier weiterklicken.

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