- 13. Mai 2013
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Béla Bartha: Das neue Gesetz, das vor der Verabschiedung durch das EU-Parlament steht, ist überhaupt nicht so herausgekommen, wie man sich das erhofft hätte. Demnach müssen alle Sorten vor dem Einsatz bei den Behörden angemeldet werden. Für alle drei möglichen Kategorien müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Sorten müssen klar von anderen abgrenzbar, also differenziert sein. Die Sorten müssen stabil sein. Das heisst, sie müssen so durchgezüchtet sein, dass ihre typischen Eigenschaften von einer Generation immer auf die nächste Generation übertragen werden. Und sie müssen möglichst einheitlich sein. Diese Homogenität erfüllen die alten und seltenen Sorten meistens nicht und sie fallen raus.
Aber einheitliche Pflanzen, die sich ähnlich schnell entwickeln, sind doch ein Vorteil?
Beim grossflächigen Anbau für den Detailhandel ist eine grosse Einheitlichkeit sicher ein Vorteil. Doch gerade für gärtnerisch genutzte oder alte Sorten ist das kein gewünschtes Kriterium. Ich will im eigenen Garten zum Beispiel gar nicht, dass alle Salatköpfe gleichzeitig reif sind. Doch die EU will die strengen Kriterien bezüglich Einheitlichkeit auch bei allen Hobby- und alten Sorten einführen.
Was bedeutet das für Bauern und Gärtner in der EU?
Viele Sorten könnten gar nicht mehr auf Austausch- oder Setzlingsmärkte gebracht werden, weil sie den Kriterien nicht entsprechen. Die Selektion dieser alten Sorten war sehr individuell. Ein typisches Beispiel sind die «Küttiger Rüebli», welche von den Landfrauen aus Küttigen AG erhalten wurden. Diese Landfrauen haben das eigene Saatgut nachgezogen. Das ist gut so, wenn man das Saatgut im eigenen Garten braucht. Für den kommerziellen Anbau sieht es natürlich anders aus.
Besteht die Gefahr, dass die Schweiz diese Regelung übernimmt?
Wir von ProSpecieRara haben 2009 eine Kampagne gegen diese Regulierung geführt, weil wir wussten, dass das kommt. Die Schweiz wollte damals eigentlich das EU-Recht übernehmen. Auch dank uns haben wir seit 2010 hierzulande ein Gesetz für das Inverkehrbringen von Saatgut, in dem unsere Wünsche aufgenommen wurden. Für Sorten, die in beschränkten Mengen kommerzialisiert werden, hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Nischensortenregelung eingeführt. Dort sind die harten Kriterien nicht vorhanden, sondern es wird nur die Differenzierbarkeit gefordert. Und bei den Kleinmengen, welche in Samenpäckchen für den Kleingärtner sind, werden nur die Regeln im Sinne des Konsumentenschutzes kontrolliert. Es muss Saatgut der Sorte drin sein, die auf dem Päckchen angegeben ist. Und es muss sauber und frei von Krankheiten und keimfähig sein.
Quelle: Schweizerbauer.ch