Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ist im Biolandbau
weltweit verboten. Deren Einführung wäre mit massivem Mehraufwand sowohl für die gesamte Landwirtschaft wie auch für die Verarbeitungskette verbunden. Bio Suisse lehnt die Änderungen des Gentechnikgesetzes sowie die Koexistenzverordnung ab und fordert die Umsetzung der Qualitätsstrategie, durch die sich die Schweiz als gentechnikfreies Land mit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft profilieren kann.

Sowohl die Gesetzgebungen der Schweiz und der EU als auch die Richtlinien der Bio-Organisationen verbieten den Einsatz von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen (GVO). Die gesamte Biowertschöpfungskette arbeitet mit GVO-freien Prozessen. GVO-freie Lebensmittel sind von den Konsumenten erwünscht und erzielen hohe Wertschöpfung. Die stark wachsende Biobranche ist deshalb
von der Koexistenzfrage besonders betroffen.

„Mit der Einführung von GVO in der Schweizer Landwirtschaft haben wir ausschliesslich höhere Kosten und Nachteile am Markt zu erwarten, etwa in Form von durch GVO verunreinigten und von den Konsumenten nicht akzeptierten Produkten“, erklärt Bio Suisse Präsident Urs Brändli.

Mit der neuen Agrarpolitik 2014-17 wurde die Qualitätsstrategie gesetzlich verankert. Viele wichtige Akteure der Ernährungskette haben in der dazu erarbeiteten Qualitätscharta festgehalten, dass die Landwirtschaft zur Nutzung ihrer Marktchancen auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere verzichtet.

Auch der Weltagrarbericht stellt fest, dass der Einsatz von GVO viele Probleme hervorrufen würde, denen Kontroversen über Technik, Politik, Umwelt, Rechte am geistigen Eigentum, Biosicherheit und Handel zugrunde lägen.

Bio Suisse verlangt, dass sich die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf allen Märkten als GVO-frei profiliert, die bekannten Probleme mit GVO vermeidet und die auf eine Qualitätsstrategie der Schweiz gestützten Marktchancen gezielt nutzt. Das Parlament hat die Verlängerung des Moratoriums mit grossem Mehr beschlossen. In seinem Auftrag wird bis Mitte 2016 eine Kosten-Nutzen-Abwägung erstellt.

Bio Suisse nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Änderung des Gentechnikgesetzes sowie die Koexistenzverordnung vorgelegt werden, noch
bevor die vom Parlament beschlossene Kosten-Nutzen-Abwägung vorliegt.

Der Dachverband der Schweizer Biolandbau-Organisationen fordert: Bevor gegebenenfalls ein Gesetzgebungsprozesses wieder aufgenommen wird, ist unbedingt der Bericht des Bundesrates abzuwarten. Bio Suisse spricht sich klar gegen die Einführung gentechnisch veränderter Organismen in der ganzen Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft aus und lehnt die vorliegende Revision des Gentechnikgesetzes und die Koexistenzverordnung ab.

Quelle: Bio Suisse-Medienmitteilung

GVO-Vernehmlassungsdokument

Bio Suisse-Kontakte
Martin Bossard, Leiter Politik, Tel. 076 389 73 70
Sabine Lubow, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 061 204 66 25

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