(BioFach) - Ein neuer internationaler Standard wurde für Exportunternehmen entwickelt, die in die EU Bio-Waren einführen möchten.

Herausgeber ist die italienische Kontrollstelle ICEA zusammen mit anderen akkreditierten Kontrollstellen. In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1235/08 vom 8.12.2008 muss jede Kontrollstelle, die ausserhalb der EU zertifiziert, eine Akkreditierung bei der EU vorweisen. Eine der ersten war die italienische ICEA, berichtet das Internetmagazin Green Planet.net.

Die neuen Richtlinien "Equivalent European Union Organic Production & Processing Standard for Third Countries" entsprechen genau den Anforderungen der EU hinsichtlich der biologischen Landwirtschaft und sind im Internet verfügbar.

Quelle: http://en.greenplanet.net

Copyright: BioFach, Newsletter vom 18.12.2009

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