Berner Alp- und Hobelkäse soll neu die geschützte Ursprungsbezeichnung Appellation d’Origine Protégée (AOP) und nicht mehr Appellation d'Origine Contrôlée (AOC) tragen.

Der Vorstand der Casalp, der Sortenorganisation für Berner Alp- und Hobelkäse, habe beschlossen, dem Bundesamt für Landwirtschaft einen entsprechenden Antrag zu stellen, sagt Geschäftsführerin Barbara Läderach. Es handle sich um eine formelle Anpassung des Pflichtenhefts, die durch den Nachvollzug  einer  entsprechenden Änderung in der EU notwendig geworden sei.

Schweizer Bauer 36242 1Berner Alp- und Hobelkäse: Neu mit geschützter Ursprungsbezeichnung/ Appellation d’Origine Protégée (AOP) und nicht mehr Appellation d'Origine Contrôlée (AOC) - Bildquelle: Schweizer Bauer/ Samuel Krähenbühl

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch mit GUB

Die Spirituosenspezialitäten Zuger Kirsch und Rigi Kirsch werden definitiv geschützt. Gegen die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) gab es keine Einsprache, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Montag mitteilte.

Mit der Eintragung gelten nun strenge Anforderungen für die Schnäpse: So dürfen nur noch Kirschen aus dem Kanton Zug und den umliegenden Gemeinden verwendet werden. Laut BLW verleihen diese regionalen kleinfruchtigen Sorten mit Mandelnote dem Getränk dessen charakteristischen Geschmack. 

Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 30 Eintragungen, darunter 20 geschützte Ursprungsbezeichnungen und 10 geschützte geografische Angaben (GGA). Ein Aufnahmegesuch als GGA liegt auch für die «Zuger Kirschtorte» vor, die nur noch mit Zuger oder Rigi Kirsch hergestellt werden soll.

Quelle: Schweizer Bauer

 

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