Der aktuelle bionetz.ch-Gastbeitrag zeigt die kämpferische Sichtweise der "IG Hornkuh" anhand der Erfahrungen von Armin Capaul, Bergbauer aus Perrefitte BE, einem der bekanntesten Aktivisten für das Recht von Kühen und Ziegen auf ihre Hörner. Die IG Hornkuh leistet einen wichtigen Beitrag, die Thematik einer breiteren Öffentlichkeit (wieder) ins Bewusstsein zu bringen. Meinungen und Rückmeldungen zu diesem Gastbeitrag sind ausdrücklich willkommen (bionetz.ch-Kontakt: Peter Jossi).

David möchte mit Goliaths Hilfe den Kühen und Ziegen die Hörner und Würde zurück geben

Armin Capaul, Bergbauer aus Perrefitte BE und kürzlich von einer Tierschutz-Stiftung ernannter Tierbotschafter, ist eine Kämpfernatur. Er kämpft dafür, dass Rinder und Ziegen ihre Hörner behalten dürfen, denn sie sind im Sozialleben der Tiere sehr wichtige Körperteile. Die Hörneranlagen auf dem Schädel der Jungtiere werden von vielen Landwirten mit einem Heizstab ausgebrannt. Dies ist trotz lokaler Betäubung mit Schmerzen und Stress verbunden. Weshalb so viel Aufwand? Der Hauptgrund: Kühe und Ziegen ohne Hörner brauchen weniger Platz im Stall, d.h. bei der Unterbringung der Tiere kann der Landwirt Geld einsparen. Zudem wird behauptet, dass Unfälle vermieden werden können, was wohl insbesondere in der Theorie stimmt.

Anfänglich suchte Capaul das Gespräch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Doch dort stiess er auf taube Ohren; das BLW bevorzugt komplizierte Beitragsprogramme, wie beispielsweise „Landschaftsqualität“ („Geranienkisten-Beiträge“) und „Gras-Milch-Fleisch“. Nach seinem ersten Misserfolg versuchte Capaul, den Nationalrad L. Schelbert von einem Hörner-Programm zu überzeugen. Das gelang ihm nicht. Die Argumente der betreffenden Nationalrätin bei den letztjährigen Beratungen zum Landwirtschaftsgesetz wurden aber von seinen Ratskollegen weniger stark gewichtet als jene des BLW. Capaul gab noch nicht auf: Er überzeugte den Ständerat R. Zanetti, der in der Vorberatenden Kommission auch die Mehrheit der andern Ständeräte überzeugen konnte. In der Kammer hingegen nicht, da siegte dann wieder die Haltung des BLW: Der Hörner-Beitrag wurde im Landwirtschaftsgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Capaul musste feststellen, dass die Volksvertreter anscheinend eine grosse Empathie für Landwirte haben, die ihren Kühen die Hörner absägen um Stallkosten zu sparen.

Horn naturschutz.chHorn und Hut stehen den beiden gut (Quelle: naturschutz.ch)

Capaul zieht die Konsequenzen: Er bittet die Bevölkerung um Unterstützung, indem er eine Petition an den Bundesrat lancierte. Dieser kann nämlich nach Artikel 75 Absatz 2 des Landwirtschafts­gesetzes festlegen, welche Produktionsformen gefördert werden. Der Bundesrat könnte also auch festlegen, dass jeder Landwirt, dessen Kuh- bzw. Ziegenbestand zu mindestens 95 % nicht enthornt ist, Hörner-Beiträge erhält (z.B. 100 Franken je Kuh bzw. 10 Franken je Ziege und Jahr). Hörner-Beiträge wären administrativ unkompliziert: Landwirte, welche die genannte Anforderung erfüllen melden dies dem Kanton zusammen mit den übrigen Direktzahlungsanmeldungen. Der Computer berechnet die Beiträge mit den schon gespeicherten Tierverkehrsdaten automatisch. Neue Kontrollen braucht es nicht, denn die Tiere werden für Direktzahlungen ohnehin kontrolliert – aber strenge Sanktionen für Betrügereien: Der fünffache Hörner-Beitrag des betreffenden Jahres soll dem Bund zurückbezahlt werden müssen. Das Hörner-Beitragsprogramm ist also schon ziemlich ausgereift – im Gegensatz zu den komplizierten vom BLW neu vorgeschlagenen Beitragsprogrammen. Jetzt fehlt nur noch Eines, nämlich die Unterstützung der Bevölkerung.

Informationen

Die IG-Hornkuh will die Hörner-Petition (Petition für Direktzahlungen für behornte Kühe und Ziegen: "Hörnerfranken!") am 6. Dezember 2013 dem Bundesrat übergeben.

Unterschriftenbögen Download

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

 

 

 

 

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