- 13. September 2013
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Eine Parlaments-Allianz von links bis rechts will auch nach 2017 keinen GVO-Anbau. Sie befürchten, dass dieser den Bauern nur Kosten verursachen und dem Ansehen schaden wird. Der Bund hält jedoch am Weg der «Koexistenz».
Noch bis 2017 gilt in der Schweiz ein Gentech-Moratorium. Schon ab 2018 sollen aber nach dem Willen des Bundes gentechnisch veränderte Rüben oder Maispflanzen Seite an Seite mit nicht veränderten Pflanzen auf unseren Äckern wachsen.
Politiker gegen Koexistenz
Politiker von links bis rechts, darunter auch Bauernverbandspräsident Markus Ritter, sind gegen diese Koexistenz. 21 von ihnen haben eine Motion des Meisterbauern und Nationalrats Jean-Pierre Grin (SVP, VD) unterzeichnet. Diese beauftragt den Bundesrat, das Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) über 2017 hinaus zu verlängern – und zwar unbefristet.
Grin, der mit seinen Söhnen in Pomy VD einen Hof bewirtschaftet, sorgt sich um das gute Image der Schweizer Bauern: «Für die Konsumenten steht Qualität für Nähe, nachhaltige Produktion und nicht für gentechnisch veränderte Kulturen. Ihr Vertrauen in die Landwirtschaft darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.» Sollte der Anbau von GVO in der Schweiz erlaubt werden, stünde die gesamte Landwirtschaft vor dem Verlust ihres guten Rufs.
Steigende Produktionskosten befürchtet
Grin befürchtet zudem, dass die Schaffung von zwei getrennten Warenflüssen steigende Produktionskosten zur Folge hätte, die von den Bauern getragen werden müssten. Zu diesem Schluss kommt auch eine Wirtschaftlichkeitsstudie von Agroscope: Sie stuft die Koexistenzkosten zwar als verhältnismässig niedrig ein. «Unter den ungünstigsten Voraussetzungen könnten sie den Anbau von Gentech-Pflanzen für die Schweizer Bauern aber unrentabel machen.» Am ehesten noch rechnen würden sich demnach herbizidtolerante Kulturen wie etwa Zuckerrüben.
Beim Bund stösst die Motion auf Ablehnung. Sowohl ein externes Rechtsgutachten als auch die zuständigen Bundesämter seien zum Schluss gekommen, dass eine weitere Verlängerung des Moratoriums nicht verfassungskonform wäre und Konsequenzen für die Handelspolitik haben könnte, schreibt der Bundesrat. Die künftige Verwendung von gentechnisch veränderten Sorten dürfe nicht ausgeschlossen werden, auch wenn diese derzeit keinen offenkundigen Vorteil für die Bauern bieten würden.
Eva Reinhard, Vizedirektorin des Bundesamts für Landwirtschaft, beteuerte an einer Tagung letzte Woche denn auch, dass gewisse Gentech-Pflanzen in gewissen Regionen durchaus Sinn machen würden.
Quelle: Schweizerbauer.ch