Künftig schützt die EU die Schweizer Spezialitäten Glarner Kalberwurst sowie Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse. Im Gegenzug wird die Schweiz rund 180 neue EU-Bezeichnungen schützen.

Am Mittwoch unterzeichneten die Schweiz und die EU einen entsprechenden Beschluss, wie das Bundesamt für Landwirtschaft am Donnerstag mitteilte. Damit wird das bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) weiterentwickelt.

Das Abkommen war 2011 in Kraft getreten. Es schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine» gegen Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung im EU-Raum.

Quelle: schweizerbauer.ch

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