- 24. Juni 2014
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Der Bundesrat hat am Freitag, 20. Juni die Verordnungsentwürfe zur Swissness-Vorlage verabschiedet. Dabei war man in der Lebensmittelindustrie vor allem gespannt, inwiefern der Bundesrat zu den harten Vorgaben im Gesetz - 80 Prozent der Rohstoffe eines Produktes müssen aus der Schweiz stammen - die versprochenen pragmatischen Ausführungsbestimmungen vorlegen würde.
Die neuen Swissness-Regeln sollen Anfang 2017 in Kraft treten und nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab 2019 verbindlich sein, was im Sinn der Industrie ist. Ferner muss die Berechnung der Herkunft nicht für jedes einzelne Produkt erfolgen, sondern kann auf dem durchschnittlichen Warenfluss über ein Jahr beruhen. Die Berechnung soll aufgrund der Rezeptur und nicht aufgrund einer chemischen Analyse erfolgen. Bestandteile von marginaler Bedeutung müssen nicht in die Berechnung einfliessen.
Nicht zufrieden ist man bei der Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fial mit einigen Punkten, wie Fial-Co-Geschäftsführer Franz U. Schmid gegenüber der NZZ erläuterte.
- Die Anforderung, dass bei zusammengesetzten Zutaten die einzelnen Rohstoffe separat zu betrachten sind
- Ausser Mineralwasser oder Quellwasser soll Wasser in den Berechnungen der Rohstoffanteile nicht berücksichtigt werden
- Die Anforderung, dass nicht nur Milch- und Milchprodukte, sondern alle Lebensmittel, die Milch oder Milchprodukte enthalten, 100 Prozent Schweizer Rohstoff enthalten.
Der letzten Punkt ist eine Interpretationsfrage, das Bundesamt für Landwirtschaft sagt laut NZZ, diese Auslegung entspreche dem Willen des Parlaments.
Quelle und weitere Informationen:
- Swissness-Verordnungen: Industrie ist nicht ganz zufrieden (alimentaonline.ch)
- Offizielle Informationen zur Swissness-Vorlage