KonsumentInnen stimmen täglich ab: Keine Gentechlebensmittel erwünscht!

Zu Recht verlangt die Bio Suisse:Das Stimmvolk muss das letzte Wort haben! In der Realität findet die Abstimmung täglich statt und führt immer zum gleichen Ergebnis: Gentechlebensmittel machen für die Schweiz keinen Sinn!

Die so genannte Koexistenzforschung verbaut den Weg zu einer echten Qualitätsstrategie für Schweizer Lebensmittel, die sich auch im Freihandel bewähren kann.

Die Herkunfts- und Qualitätsstandards von Suisse Garantie bis zu den Biolabels und -Eigenmarken haben längst Marktrealitäten geschaffen: Sie fordern alle als Basisanforderung den Verzicht auf die Gentechnologie, unterstützt von Partei- und VerbandsvertreterInnen jeder politischen Couleur. Es ist an der Zeit, dass die offizielle Politik diese Entwicklung zumindest nicht mehr behindert. Noch besser wären konsequente, zukunftgerichtete Fördermassnahmen und gesetzliche Leitplanken.
Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis zur Schweizer Bioproduktion in Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. Schweizer Bioqualität hat gerade beim Export gute Chancen und weist den Weg zu einer umfassenden Qualitätsstrategie.

Ihre Meinung?

Kontakt: p.jossi@bionetz.ch


Hier lesen Sie den Original-Beitrag von Bio Suisse:

Verlängerung Gentech-Moratorium um drei Jahre

Gentechfreie Schweiz: Stimmvolk muss entscheiden

Der Bundesrat will das am 27. November 2010 auslaufende Moratorium "für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" um drei Jahre verlängern, um damit Zeit zu gewinnen zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen.

So weit, so gut. Doch offenbar will der Bundesrat die Zeit nur gewinnen, um die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche GVO-Produktion zu schaffen. Damit politisiert der Bundesrat am Volks- und Konsumentenwillen vorbei. Ob die Schweiz eine Koexistenz überhaupt will, darüber muss das Stimmvolk das letzte Wort haben.

Das Moratorium "für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" läuft am 27. November 2010 aus. Kurze Zeit nach Beginn des Moratoriums lancierte der Bundesrat das "Nationale Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59). Die Ergebnisse und der Schlussbericht des NFP 59 sollen bis Mitte 2012 vorliegen. Heute hat der Bundesrat eine Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes an das Parlament verabschiedet.

Stimmvolk muss entscheiden

Bio Suisse ist der Meinung, dass eine Verlängerung um drei Jahre zu knapp ist und forderte deshalb eine Moratoriumsverlängerung um fünf Jahre. Das NFP 59 wird seine Schlussfolgerungen und Vorschläge erst kurz vor Ablauf des um drei Jahre verlängerten Moratoriums vorlegen. Der Zeitraum bis zur politischen Umsetzung der Koexistenz ist danach viel zu kurz. Es hätte genügend Zeit gebraucht, um eine seriöse politische und öffentliche Diskussion zu führen.

Noch völlig offen ist die Frage, ob die Schweiz Gentechnik-Produkte in der Landwirtschaft überhaupt zulassen will. Zur Zeit findet sich weder bei der Bevölkerung, noch bei den Grossverteilern, noch bei landwirtschaftlichen Verbänden eine genügende Akzeptanz. Bio Suisse lehnt den Einsatz von Gentechnik grundsätzlich ab. Diese Haltung ist auch im EU-Raum weit vertreten. Kommt die Politik zum Schluss, dass der Verzicht auf GVO für die Schweiz die bessere Lösung ist, muss das Gentechnikgesetz entsprechend angepasst werden, was wiederum Zeit beansprucht.
Nun scheint der Bundesrat aber bereits davon auszugehen, dass nach Ablauf des jetzt verlängerten Moratoriums GVO-Pflanzen in der Schweiz angebaut werden. Das ist eine unzulässige Vorwegnahme des wissenschaftlichen und politischen Prozesses und eine Missachtung des Volks- und Konsumentenwillens! Das Stimmvolk muss das letzte Wort haben.

FHAL nicht torpedieren!
Die Haltung der Schweiz zur Gentechnik hängt auch eng mit dem geplanten Freihandelsabkommen (FHAL) zusammen. Bio Suisse und ihre Partner der Agrarallianz verlangen die Verfolgung einer Qualitätsstrategie. Darunter werden das hohe ökologische Niveau und die Gentechnikfreiheit der Schweizer Landwirtschaft verstanden. Das Gentechnikgesetz darf diese übergeordneten Interessen nicht torpedieren.

Weitere Auskünfte:

Markus Arbenz, Geschäftsführer: 079 368 60 51

Jacqueline Forster-Zigerli, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit: 079 704 72 41

Copyright: Bio Suisse, Medienmitteilung vom 01.07.2009

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