- 07. August 2014
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Die Freiburger Firma «Beodrinx» darf ihre Stevia-Getränke unter der Bezeichnung Bio verkaufen. Das Freiburger Kantonsgericht folgt mit seinem Entscheid dem Bezirksgericht See.
Dieses hatte im Februar 2013 zugunsten des Getränkeherstellers entschieden. Das Kantonsgericht hat das Urteil Ende Mai veröffentlicht, Einsprachen dagegen gab es keine.
Beodrinx-Chef Umberto Leonetti bestätigte gegenüber der Berner Zeitung einen Bericht der Freiburger Zeitung «La Liberté». Der Entscheid freue ihn umso mehr, als er durch die Vorwürfe in die negativen Schlagzeilen geraten sei. Auslöser dafür, dass er vor Gericht stand, war das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Der Kantonschemiker warf Leonetti vor, er täusche die Konsumenten mit der Bezeichnung Bio, weil die Getränke sogenannte Steviolglycoside enthielten. Diese werden vom Bundesamt für Gesundheit als E-Zusatzstoff kategorisiert und erfüllen deshalb die Anforderungen der Verordnung über die biologische Landwirtschaft nicht. Daraus folgert der Kantonschemiker: Ein Produkt mit Stevia-Extrakt darf nicht unter der Bezeichnung Bio verkauft werden. Das Kantonsgericht begründet sein Urteil nun damit, dass das Argument des Kantonschemikers juristisch nicht begründet werden kann.
Leonetti ist überzeugt, dass sich seine Getränke positiv auf die Gesundheit der Konsumenten auswirken. Stevia sei ein natürlicher Süssstoff ohne Kalorien. Er hofft, dass Steviolglycoside in vier bis fünf Jahren in die Bioverordnung aufgenommen und damit, wie in den USA, auf dem Markt definitiv zugelassen werden. Leonetti verkauft die Getränke mit Stevia-Extrakt in Bioläden, Reformhäusern, Drogerien sowie in Fitnesscentern, Bäckereien und den Manor-Supermärkten. Er exportiert auch nach Frankreich, Belgien, Österreich, Deutschland und Italien. Das Geschäft läuft: Die Nachfrage nach seinen Drinks steige kontinuierlich an.
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