Heute dürfen nur Hersteller von Schweizer Lebensmitteln auf ihren Produkten auf besondere Eigenschaften oder Produktionsmethoden wie einen ökologischen Leistungsnachweis, artgerechte Tierhaltung oder ökologische Produktion hinweisen. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats möchte dies auf ausländische Erzeugnisse ausdehnen. Der Bundesrat soll dazu einen Bericht verfassen.

Importprodukte sollen zukünftig leichter mit ihren Vorzügen ausgelobt werden dürfen. Der Nationalrat hat am Montag ein Postulat der nationalrätlichen Wissenschaftskommission überwiesen.

Die Schweizer Bevölkerung sei heute besonders sensibel auf die Qualität von Lebensmitteln, heisst es im Postulat der Wissenschaftskommission des Nationalrats. Gleichzeitig habe sich der Verbrauch globalisiert. Zur Verbesserung der Qualität bei importierten Produkten in Bezug auf Lebensqualität der Tiere oder Lebensmittelsicherheit schlägt die Kommission vor, dass auch Importeure von ausländischen Produkten die Vorteile einer Positivdeklaration nutzen könnten.

Schweizer Bauer Import 38083 1Importprodukte sollen zukünftig leichter mit ihren Vorzügen ausgelobt werden dürfen (Bild: schweizerbauer.ch/ Bastian Neumann).

Nationalrat: Bundesrat soll Positivdeklaration prüfen

Der Nationalrat möchte den Bundesrat nun abklären lassen, ob dies auch den Herstellern ausländischer Produkte erlaubt werden soll. Er hat ein Postulat seiner Wissenschaftskommission stillschweigend angenommen.

Der Bundesrat antwortet, dass Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes (Hinweise auf Eigenschaften oder Produktionsmethoden) und Artikel 21 des Lebensmittelgesetzes (Besondere Kennzeichnung, Etikettierung) sowohl für einheimische als auch für importierte Produkte gelten. Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes (Hinweise für Produkte aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden) betrifft hingegen ausschliesslich ausländische Produkte, die internationalen Verpflichtungen werden aber eingehalten. Mittels Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes könnten Importeure von ausländischen Produkten bereits heute die Vorteile einer Positiv-Etikettierung nutzen, hebt der Bundesrat hervor.

Der Bundesrat zeigt sich aber bereit, einen Bericht zu verfassen über die Möglichkeiten, die Produzenten und Importeuren rechtlich offen stehen, um ihre Produkte freiwillig positiv zu etikettieren.

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