- 18. Dezember 2014
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Der breit abgestützte Widerstand gegen den Entwurf der EU-Kommission zur Neuregelung der Bio-Anforderungen zeigt Wirkung. In seiner Sitzung vom 15.12.2014 hat der EU-Agrar- und Fischereirat ein unverbindliches «Orientierungspapier» zum Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der EU-Öko-Verordnung befürwortet.
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert: «De facto ist der Verordnungsvorschlag im Rat durchgefallen. Die italienische Präsidentschaft fand keine Mehrheit für eine Teilverabschiedung und im „Orientierungspapier" werden alle strittigen Punkte auf das zurückgeschrieben, was es bereits gibt: die bestehende EU-Öko-Verordnung. Mit ihrer Ablehnung stossen Europas Landwirtschaftsminister mehr oder weniger entschlossen in dasselbe Horn, das auch von Bundesrat, Bundestag, Regierungsfraktionen und der gesamten Bio-Branche geblasen wird. Für Agrarkommissar Phil Hogan gebietet es nun die Vernunft, den Kommissionsvorschlag schnellstmöglich zurückzuziehen, den er selbst zu Beginn der Ratssitzung als „unacceptable", also unannehmbar, bezeichnet hat. Hogan kann dann einen Entwurf vorlegen, in dem die bewährte Rechtsgrundlage der bestehenden EU-Öko-Verordnung weiterentwickelt wird. Es ist schon zu viel Zeit ins Land gegangen, ohne dass auch nur eine der Verbesserungen aufgegriffen wurde, die auf dem Tisch der EU-Gremien liegen.»
Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling schreibt zur aktuellen Entwicklung am 17.12.14: «Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat nun entschieden, dass am Entwurf zur Öko-Verordnung weiter gearbeitet wird. Zwar hat auch die Agrarratssitzung vom Montag aufgezeigt, dass es an Kritik am Entwurf nicht mangelt, dennoch wurde auch vom Rat signalisiert, dass dringend nötige Verbesserungen der Basis- und Rahmenbedingung für den Ökolandbau in Europa nicht wieder in der Warteschleife gelangen dürfen. Nun liegt die Arbeit in den Händen von Parlament und Rat und klar ist schon jetzt, der Gesetzesentwurf wird mit Sicherheit nicht so hinausgehen wie er vorgelegt wurde. Die Kommission muss auch wissen, wir werden uns nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Eine solide Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes hat oberste Priorität.»
Zweite Totalrevision seit 1992
Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen (1992) soll die EU-Öko-Verordnung – der Rechtsrahmen für Bio-Lebensmittel – komplett überarbeitet werden. Am 25. März 2014 hat die EU-Kommission dazu einen Entwurf vorgelegt. Dieser Vorschlag wird in den nächsten zwei Jahren in den EU-Gremien weiter beraten werden. Eine grosse Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits eine sehr kritische Haltung gegenüber einer Vielzahl von Einzelpunkten im Revisionsentwurf geäussert. Das EU-Parlament befasst sich in den nächsten Wochen mit den Kommissionsvorschlägen.
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