Die Transgourmet übernimmt per 1. Januar 2015 die Mehrheit am Hamburger Unternehmen Sump & Stammer, einem bedeutenden Spezialisten für die Belieferung der Kreuzschifffahrt und von internationalen Hotelketten. Die zur Coop-Gruppe gehörende Transgourmet unterstreicht damit die Kompetenzerweiterung in diesem Bereich.

Die Sump & Stammer International Food Supply ist ein 1925 in Hamburg gegründetes, weltweit agierendes Handelsunternehmen, welches sich auf die Belieferung der Kreuzschifffahrt, multinationaler Caterer, Hotelketten und Resorts mit Lebensmitteln spezialisiert hat. In diesem Segment gehört die Sump & Stammer zu einem der führenden Spezialisten in Europa.

Wachstum im internationalen Export

Die Transgourmet ist das zweitgrösste Unternehmen im europäischen Belieferungs- und Abholgrosshandel. Zu ihr zählen Prodega/Growa/Transgourmet in der Schweiz, Selgros Cash+Carry in Deutschland, Rumänien, Polen und Russland, Transgourmet Deutschland und Transgourmet France. Die Transgourmet hat ihren Hauptsitz in Basel und gehört zur Coop-Gruppe.

Ausbau des strategischen Geschäftsfeldes B2B in Europa

Mit dem Anteilserwerb bei Sump & Stammer wird die derzeitige Lücke der Versorgung von Seeschiffen und per Seeweg geschlossen. Per Luftfracht werden bereits heute von Paris aus Kunden mit Lebensmitteln durch die Transgourmet Export versorgt. Durch die Beteiligung an einem Unternehmen mit höchster Kompetenz und einem hervorragenden Ruf in der Branche setzt Transgourmet ein deutliches Zeichen zur Internationalisierung und Diversifizierung.

Coop Sump  Stammer HEADERKITCHEN--2-Neu mit Transgourmet-Mehrheit: Sump & Stammer International Food Supply (Bild: Sump & Stammer)

Transgourmet unterstreicht mit diesem Schritt die strategische Bedeutung des Geschäftsfeldes B2B in Europa und wird dieses auch zukünftig weiter ausbauen. Das derzeitige Management der Sump & Stammer geniesst höchstes Vertrauen der bisherigen und der neuen Gesellschafter und wird weiterhin die Geschicke des Unternehmens lenken.

Die Übernahme der Anteile erfolgt vorbehältlich der Zustimmung der Kartellbehörden.

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