- 07. August 2015
- Nachrichten | Branchen-News
Gentechnisch veränderter Raps der US-Firma Cibus darf in Deutschland vorerst nicht angebaut werden. Vertreter der Biobranche haben eine Klage mit aufschiebender Wirkung gegen den Freisetzungsentscheid des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgesetzt, wie das deutsche Landwirtschaftsministerium in einem entsprechenden Schreiben bekannt gemacht hat.
bio-markt.info 6.8.2015 - Gemäss einer Mitteilung des Umweltinstituts München hat das deutsche Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben informiert, der Bundesregierung sei an einem auf europäischer Ebene abgestimmten Vorgehen gelegen. Damit reagierte das Ministerium auf eine Forderung der EU-Kommission, laut der die «Freisetzung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnologien hergestellt wurden, bis auf Weiteres unterlassen werden solle».
Freisetzung ursprünglich im August geplant
Anfang Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem US-Unternehmen Cibus zugesichert, dass ihre mit Hilfe neuer Methoden der Gentechnik hergestellten Rapslinien nicht dem Gentechnikgesetz unterliegen würden. Damit hätte der Raps schon im August für Versuchszwecke freigesetzt werden können.
Bio-Branche reichte Klage ein
Gegen den Bescheid des BVL hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit zwei Unternehmen aus der Bio-Branche Klage eingereicht. Unterstützt wurde die Klage auch durch das Umweltinstitut München und weitere Umwelt- und Anbauverbände. Nun hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gegeben, dass die Klage aufschiebende Wirkung und der Bescheid des BVL damit erst einmal keinen Bestand hat, wie vom Umweltinstitut München zu erfahren war. Der Gentechnik-Raps darf also vorerst nicht ausgesät werden.
Gefährlichen Präzendenzfall verhindern
Würde sich das BVL mit seiner Einstufung des Cibus-Raps durchsetzen, schaffe das einen «gefährlichen Präzedenzfall», warnt das Umweltinstitut. Denn es gehe grundsätzlich um die Frage, wie mit neuen Methoden der Gentechnik umgegangen werde. Dem Institut Testbiotech zufolge wendet Cibus bei dem Raps das selbstentwickelte Rapid Trait Development System (RTDS) an, das Erbgut von Pflanzen durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen verändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gebe dem Bündnis die Möglichkeit weiter dafür zu kämpfen, dass das BVL seinen Bescheid endgültig zurückzieht, erklärte das Umweltinstitut.