- 12. Oktober 2016
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Bei einem Atomunfall in der Schweiz sind betroffene Eigentümer/-innen von Liegenschaften und landwirtschaftlichem Land nicht versichert. Darum fordert die unabhängige Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall» von den AKW-Besitzern die Deckung dieser Versicherungslücke.
Durch Schuldanerkennung für Boden- und Gebäudeeigentum im Falle eines Atomunfalls mit radioaktiver Verstrahlung, soll so der persönliche Ruin Betroffener abgewendet werden. So die Idee der Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall», wie einer Medienmitteilung vom 10. Oktober hervorgeht.
Die Gründe (gemäss der Medienmittelung):
- Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten1. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima2. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf.3
- Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
- Die Versicherungssumme gemäss Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8 Milliarden CHF4. Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten5. Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im Promillebereich abdecken.
Die Folgen (gemäss Medienmitteilung)
- Immobilien und Böden, welche tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch entschädigt.
- Erschwerend kommt hinzu, dass allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.
- Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
- Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
Aktueller Stand
Seit dem Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober seien gemäss der Bürgerinitiative in den ersten vier Tagen bereits Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber geschickt worden, davon einige von Bäuer/-innen.