Echte Regionalprodukte erhalten ein einheitliches nationales Gesicht: Der Verein Schweizer Regionalprodukte lanciert das Label regio.garantie zur Auszeichnung und Kommunikation von kontrollierten und zertifizierten Regionalprodukten. Produkte bestehen zu mindestens 80% aus regionalen Rohstoffen und deren Wertschöpfung wird zu mindestens 2/3 in der Region generiert. 


toggenburg bild zvgProdukte aus dem Toggenburg etwa können künftig mit dem regio.garantie Label ausgezeichnet werden, Bild. zvg

Der aus den vier überregionalen Absatzförderungsorganisationen alpinavera, Culinarium, «Das Beste der Region» und Pays romand - Pays gourmand bestehende Verein Schweizer Regionalprodukte lanciert mit regio.garantie ein nationales Gütesiegel für zertifizierte Regionalprodukte. Ab sofort dürfen jene Produkte, die nach den national geltenden Richtlinien für Regionalmarken zertifiziert sind, mit dem neuen Label, in Kombination ihrer jeweiligen Regionalmarke, gekennzeichnet werden. Der Einsatz von regio.garantie im Rahmen der Kommunikation unterstützt zudem die Promotionsaktivitäten der Mitgliederorganisationen. Jasmine Said Bucher, Präsidentin des Vereins Schweizer Regionalprodukte und Geschäftsführerin der Mitgliederorganisation alpinavera, beschreibt das neue nationale Gütesiegel wie folgt: «regio.garantie unterstreicht mit der in allen Landessprachen verständlichen Wortkombination den Inhalt des ausgezeichneten Produktes: Garantierte Regionalität. Der Auftritt ist schlicht und konkurrenziert die einzelnen Regionalmarken nicht. Im Gegenteil, jede der über 30 den Trägerorganisationen angeschlossenen Regionalmarken kann regio.garantie mit ihrem individuellen Logo sehr gut kombinieren.»

Die Richtlinien für Regionalmarken umfassen drei einfache Kriterien, nach welchen ein Regionalprodukt zertifiziert wird:

  • Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
  • Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
  • Bei allen Regionalprodukten ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region anfällt.
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