- 07. Juli 2010
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(BioFach) - "Es besteht kein Grund zur Eile, nehmen Sie sich Zeit für die Anpassung ihrer Verpackungen", so Neuendorff. Im Rahmen einer Tagesveranstaltung im Frankfurter Ökohaus stellten der Freiburger Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt und Dr. Jochen Neuendorff, Geschäftsführer der Göttinger Zertifizierungsstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS), die wichtigsten Neuerungen der EU-Biokennzeichnung vor.
Bei Produkten, die ganz neu ab Juli 2010 eingeführt werden, empfehlen Schmidt und Neuendorff, sich mit der zuständigen Öko-Kontrollstelle abzustimmen.
Quelle: www.hpslex.de/eubiologo.html
Copyright: BioFach, Newsletter vom 11.06.2010