(LID) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2010 Änderungen in neun landwirtschaftlichen Verordnungen vorgenommen, darunter in der Bio-Verordnung.

Mit Änderungen in der Verordnung über biologische Landwirtschaft werden Bio-Imkern grössere züchterische Fortschritte und die Teilnahme an Zuchtmassnahmen ermöglicht. Ausserdem wird der Umgang mit vergärtem Substrat aus Biogasanlagen für Biobetriebe geklärt. Die Bio-Verordnung erlaubt es neu, dass die jährlichen Kontrolle von Unternehmen zwar beibehalten werden, aber neu risikobasiert erfolgen dürfen. Dies hat zur Folge, dass nicht in jedem Fall eine vollständige Betriebskontrolle durchgeführt werden muss. Ausserdem sind neu unangemeldete Stichprobenkontrollen zulässig.

Mit der Totalrevision der Pflanzenschutzverordnung werden die Pflanzenschutzvorschriften der Schweiz und der EU - insbesondere beim Import von Pflanzen aus Drittländern - gleichwertig. Auch die Zuständigkeiten des Bundes bei der Regelung von besonders gefährlichen Schadorganismen werden neu definiert.

Der Bundesrat hat ferner die gesetzlichen Grundlagen für eine Bilanzreserve in Kraft gesetzt, sollte durch ein WTO- oder EU-Abkommen der Markt liberalisiert werden.

Copyright: LID, 27.10.2010

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