Rechtskonformität und Sicherheit von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen

Bereits zum sechsten Mal hat an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil eine Tagung zum Lebensmittelrecht stattgefunden.

Der Anlass vom 19. Mai 2011 widmete sich den sogenannten Lebensmittelbedarfs-gegenständen. Diese sind, gemäss Art. 33 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegen-ständeverordnung (LGV), dazu bestimmt, im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln mit diesen in Berührung zu kommen. An sie werden immer höhere Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit gestellt, welche sich in den gesetzgeberischen Aktivitäten sowie den Anforderungen der diversen Normen und Standards der Lebensmittelbranche widerspiegeln. Ziel der Tagung war es, eine Auslegeordnung über die diesbezüglichen Anforderungen der Schweiz und der EU zu vermitteln. Rund 120 Personen haben die Tagung besucht.

Fragen zu Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit Lebensmitteln wird derzeit in Fachkreisen derzeit vertieft diskutiert. Die wissenschaftlichen Grundlagenkenntnisse und der Informationsaustausch zwischen der Lebenmittelbranche und der Verpackungs- und Druckereibranche waren in diesem Bereich lange mangelhaft.

Für die Biobranche stellt sich in diesem Zusammenhang nicht nur die bekannte Frage „ob drin ist, was drauf steht", sondern zunehmend die ebenso wichtige Frage, „und was ist drumherum?".

Kontakt für Fachfragen: Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin Fachstelle IQFS (Innovative Quality Management and Food Safety). ZHAW, Wädenswil, Direktwahl 058 934 57 04

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