- 19. August 2011
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Der Ökoverband Naturland hat die Verwendung von Nanomaterialien für Lebensmittel und Kosmetika, auch in deren Verpackungen, verboten. "Wir wissen zurzeit zu wenig über die möglichen Umweltauswirkungen von Nanomaterialien und ihre Wirkungen auf den Menschen. Daher hat Naturland im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes die Nanotechnologie als Risikotechnologie eingestuft", erläutert Hans Hohenester, Ökobauer und Naturland Präsidiumsvorsitzender, die Entscheidung. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläutert, dass insbesondere von Nanoprodukten, in denen gefährliche Nanomaterialien in ungebundener Form vorliegen, Risiken ausgehen könnten. Das EU-Parlament verabschiedete am 06. Juli eine Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die auch Nanomaterialien umfasst. Ab Herbst 2014 müssen alle eingesetzten Nanoteilchen auf Verpackungen mit der Bezeichnung "Nano" angegeben werden.
Nanoteilchen in Lebensmitteln und Kosmetika
Trotz der Hinweise auf Risiken für Mensch und Umwelt werden Nanomaterialien bereits in Form von Hilfs- und Zusatzstoffen in herkömmlichen Lebensmitteln eingesetzt. In größerem Umfang finden sich die kleinen Teilchen in Kosmetika wie Sonnenschutzmitteln und Anti-Aging-Produkten. Ob die Technik bei einem Produkt angewendet wird, können Kunden zurzeit nicht erkennen. Der Öko-Verband schafft daher Klarheit, indem er die Verwendung von Nanoteilchen in Naturland zertifizierten Lebensmitteln mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2012 verboten hat – dies schließt die Verpackungen mit ein. Die Verwendung von Nanoteilchen in Kosmetika hatten die Naturland Richtlinien bereits seit 2009 ausgeschlossen. "Die Risikoforschung zeigt, dass Nanoteilchen äußerst mobil sind und sich schnell im Wasser, Boden oder der Luft anreichern können. Nanopartikel können ungehindert Zellwände durchdringen und sich im Blutkreislauf oder in den Organen von Menschen anreichern. Sollte sich in langfristig angelegten Studien zeigen, dass Nanotechnologie keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellt, muss die Richtlinienvorgabe neu bewertet werden", so Hans Hohenester.
Regelungen vom Gesetzgeber gefordert
Nur eine uneingeschränkte Transparenz ermöglicht Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern sich für oder gegen ein Produkt mit Nanopartikeln zu entscheiden. Naturland fordert daher den Gesetzgeber auf, für die Anwendung von Nanotechnologie folgende Vorgaben umzusetzen:
- Einstufungen als Nanoteilchen, wenn diese kleiner als 300nm sind und nanospezifische Effekte verursachen
- Verwendung von Nanomaterialien nur nach einer Zulassung
- Zulassung nur, wenn die Unbedenklichkeit eines Partikels für Mensch und Natur nachgewiesen wurde
- Deklarations- und Kennzeichnungspflicht für alle Produkte mit Nanomaterialien in allen Produktionsstufen
- Öffentliches Verzeichnis aller Produkte, die Nanomaterialien enthalten
- Die Risiko- und Technikfolgenabschätzungs-Forschung soll staatlich gefördert werden
Weitere Informationen zum Thema sind im Naturland Kundeninfo "Nanotechnologie: Bei Naturland verboten" zusammengestellt. Diese kann von der Naturland-Homepage heruntergeladen werden.
Quelle: Oekolandbau.de