- 15. September 2011
- Nachrichten | Branchen-News
Honig, der gentechnisch veränderte Pflanzenpollen aufweist, fällt in der EU künftig unter das Gentechnikgesetz und benötigt eine Zulassung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für Aufregung.
Von Jonas Ingold, Landwirtschaftlicher Informationsdienst
Bienen nutzen Pollen als Nahrung. Dieser gelangt in kleinen Mengen auch in den Nektar und somit in den Honig. Im Honig liegt der Pollenanteil bei höchstens 0,5 Prozent. Doch dieser minimale Anteil löst in der EU ein juristisches Erdbeben aus.
Hobbyimker brachte Stein ins Rollen
Der Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus der Nähe von Augsburg in Bayern stellte fest, dass in seinem Honig ebensolche Spuren enthalten sind – und zwar von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Der Grund: Die Bienenstöcke von Bablok standen 2005 in 500 Metern Entfernung von Feldern, auf denen GV-Mais der US-Firma Monsanto angebaut wurde. Die Versuchsfelder gehörten dem Freistaat Bayern. Labortests wiesen im Honig zwar nur sehr geringe Mengen des Mais-Pollens nach. Doch für Bablok war klar, dass sein Honig dadurch nicht mehr verkehrs- und gebrauchsfähig ist. Er klagte – zusammen mit vier anderen Hobbyimkern – gegen Bayern.
Gerichtshof widerspricht bisheriger Rechtsauffassung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gelangte mit dem Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH als höchste juristische Instanz der EU hat nun entschieden, dass selbst kleine Spuren von gentechnisch veränderten Pollen den Honig dem europäischen Gentechnikrecht unterstellen. Dadurch unterliegt der Honig einer Zulassungspflicht und darf nur noch (mit entsprechender Kennzeichnung) verkauft werden, wenn die Pollen von GVO stammen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen sind. Sind die GVO aber nicht oder nur als Futtermittel zugelassen, so darf der Honig nach dem Nulltoleranz-Prinzip gar nicht mehr verkauft werden. Dies widerspricht der bisherigen Rechtspraxis der EU, nach der solcher Honig nicht unter das Gentechnikgesetz fiel.
Problem für Importhonig
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, denn es betrifft auch importierten Honig. Deutschland führt rund 80 Prozent des Honigs ein. 2009/10 wurden 92'900 Tonnen importiert, der grösste Teil aus Lateinamerika. Das ist problematisch, denn in vielen süd- und mittelamerikanischen Staaten ist der Anbau von GVO weit verbreitet. In Kürze soll die EU-Kommission darüber beraten, wie weiter vorgegangen wird. Bis dahin sorgt das Urteil im Handel für grosse Unsicherheit.
Keine Hinweise auf Schädlichkeit
Explizit nicht behandelt hat der EuGH, ob die GV-Pollen im Honig die Gesundheit gefährden. Diese elementare Frage bleibt damit – zumindest juristisch – offen. Laut dem deutschen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) liegen jedenfalls keine Hinweise vor, dass Pollen von GVO sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Auch die Bienen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch GVO nicht gefährdet.
Der EuGH-Entscheid stellt auch den Freilandanbau von GVO in der EU an und für sich in Frage. Künftig muss jeder Landwirt, der GVO anpflanzt, damit rechnen, auf Schadenersatz verklagt zu werden, wenn Honig "kontaminiert" wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät den Bauern ohnehin seit längerem vom GVO-Anbau ab, weil die Haftungsrisiken zu gross sind. Das Urteil dürfte den Verband in seiner Haltung bestärken.