Das EU-Parlament will mehr Transparenz und Konsumentenschutz. Lebensmittel, die Nanopartikel enthalten, müssen künftig deklariert werden.

Ob in Lebensmitteln, Kosmetika oder Textilien – Nanopartikel sind heute allgegenwärtig, ohne dass Konsumentinnen und Konsumenten etwas davon wissen. Ihre speziellen physikalisch-chemischen Eigenschaften revolutionieren viele Anwendungen von der Industrie bis zur Medizin. Die Langzeitfolgen von Nanopartikel für Mensch und Umwelt sind jedoch weitgehend unbekannt. Konsumentinnen und Konsumenten haben nur bedingt die Möglichkeit, sich den potenziellen Risiken von Nanopartikeln zu entziehen. Das EU-Parlament macht nun einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Konsumentenschutz im Lebensmittelbereich. Nach Kosmetika sind Lebensmittel die zweite Produktegruppe, bei der Produzenten Nanopartikel kennzeichnen müssen. In der Schweiz fehlt eine entsprechende Deklarationspflicht. Allerdings hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen ersten Leitfaden für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien erarbeitet, welche aus Nanomaterialien bestehen oder solche enthalten. Wer sich ausführlich über Nanopartikel in Produkten informieren möchte, kann dies im Internet auf der Datenbank des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) tun.

Quelle: PUSCH. Siehe auch Umweltjournal

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