(lid) – Das Europäische Patentamt (EPA) hat den Entscheid um die wasserarme Tomate vertagt und will zunächst grundsätzlich klären lassen, ob Pflanzenzüchtungen überhaupt patentierbar sind.

Die Grosse Beschwerdekammer des EPA soll klären, ob Früchte und Samen biologischer Pflanzenzüchtungen grundsätzlich patentiert werden dürfen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Entscheidung der Grossen Beschwerdekammer ist bindend. Die Verhandlung im Patentstreit um eine wasserarme Tomate zwischen dem Konzern Unilever und dem israelischen Landwirtschaftsministerium wird bis zu diesem Grundsatzentscheid ausgesetzt.

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