- 23. November 2011
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Neu ist die Einerseits-Andererseits-Situation bei Bio-Importen mit der Knospe nicht:
Einerseits:
Bio Suisse ist der Verband der (meisten) Biobauern in der Schweiz. Von einem Verband erwartet man nichts anderes, als dass er die Interessen seiner Mitglieder schützt. Dies geschieht u.a. dadurch, dass er Importe bei Produkten, welche im Verkauf mit der eigenen Knospemarke ausgezeichnet werden, nur zulässt, wenn zu wenig Ware auf dem Schweizer Markt zu finden ist, also kein inländischer Produzent durch Importware konkurrenziert wird. Das ist legitim und entspricht der Tradition des Gruppenegoismus wie er beispielsweise auch von den Gewerkschaften, der Bankenlobby usw. praktiziert wird.
Andererseits:
Bio Suisse will nicht nur egoistisch, sondern auch sozial sein. Dafür gibt es in den Richtlinien das Kapitel 9 „Fairer Handel“. Gefordert wird hier neben anderem „partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit“. Das würde heissen, dass ein Verarbeiter in der Schweiz auch mit ausländischen Produzenten eine langfristige Zusammenarbeit müsste aufbauen können.
Offensichtlich beissen sich aber die beiden Zielsetzungen. In diesem Zielkonflikt dominiert das gruppenegoistische Interesse (Schutz vor Importen). Die Sozialzielsetzung muss sich unterordnen.
Das führt dazu, dass ausländische Lieferanten von gelegentlich (z.B. bei schwacher inländischer Ernte) mangelnden Produkten ein „Saisonnierstatut“ erhalten. Wenn man sie braucht, dürfen sie kommen. Wenn sie überzählig sind, müssen sie verschwinden.
Der Vorgang ist mittlerweile Routine, und die meisten Betroffenen dürften sich mehr oder weniger mit der Situation abgefunden haben. Die Problematik wird durch einen aktuellen und durchaus auch sensationellen Entscheid der Bio Suisse zum Butterimport in Erinnerung gerufen. Milch und damit Butter sind – v.a. im konventionellen Markt – ein Überschussprodukt. Nun wird deutlich, dass im Bio-Bereich die Schwelle zur Knappheit erreicht ist – auch wenn es sich allenfalls um eine saisonale Weihnachtsguetzli-Knappheit handeln dürfte: „Die Ausnahmebewilligung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Gesuchsteller seine Anstrengungen, mehr Schweizer Knospe-Milch zu beschaffen, verstärkt. Die Erlaubnis gilt bis Ende Jahr und die Import-Butter muss für eine bestimmte Backware eingesetzt werden.“ (agrarheute)
Ist diese Einerseits-Andererseits-Situation ohne Alternativen?
Nein. Die von Bio Suisse praktizierte Importregulierung war diejenige des Bundes in Vor-WTO-Zeiten. Einschneidend war jenes Regime v.a. für den Biohandel, weil der Bund keinen Unterschied zwischen Bio und Nichtbio machte. Hatte es noch genügend konventionelle, aber keine Bio-Äpfel mehr auf dem Markt, durften keine Bio-Äpfel importiert werden. Diese Regulierung wurde durch ein Zollregime mit abgestuften Sätzen abgelöst.
Ein entsprechender Weg würde möglicherweise auch der Bio Suisse offenstehen. Da importierte Produkte billiger sind und vor allem deshalb inländische Produzenten bedrohen, könnte eine preisausgleichende Importabgabe unter Beibehaltung der Schutzfunktion den Handel liberalisieren. Gleichzeitig würden Wege geöffnet, Fair Trade im Sinne von „partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit“ auch in der Beziehung mit ausländischen Produzenten/Lieferanten zu praktizieren. Dann könnte man sagen: Bio Suisse meint es ernst mit Fair Trade.