- 06. März 2012
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Ein Entscheid des deutschen Bundesverwaltungsgericht stärkt mit Gentech-Urteil Nulltoleranz-Prinzip für Saatgut. In diesem Bereich ist die vollständige Trennung der Warenflüsse von besonders existentieller Bedeutung für die Biobranche.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwerG), wonach die unabsichtliche Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten bleibt. „Für Landwirte, Verbraucher und die Umwelt ist das Urteil von erheblicher Bedeutung, weil sie die Kontamination von Saatgut und somit auch den unkontrollierten Anbau nicht sicherheitsgeprüfter Gentech-Pflanzen verhindert“, so BÖLW-Vorstandsvorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein. Das BVwerG stimmte im Revisionsverfahren der Entscheidung Hessens zu, das 2007 den Umbruch eines Rapsfeldes anordnete, auf dem Landwirte unwissentlich Saatgut verwendet hatten, das Spuren von nicht zugelassenen Gentech-Konstrukten enthielt. Schon weniger als 0,5 Prozent Saatgutverunreinigung bedeuten das unkontrollierte Wachsen und Auskreuzen von mehr als 1000 Gentech-Raps-Pflanzen pro Hektar Ackerfläche – Umwelt, Mensch und Tier würden zu Versuchskaninchen.
„Das Gericht bestätigt mit seinem Urteil nicht nur die bisherige Behördenpraxis der Länder, sondern zugleich auch die geltende Nulltoleranz für GVO im Saatgut“, sagt Löwenstein und fordert von der Bundesregierung, sich in Brüssel konsequent für Nulltoleranz im Saatgut einzusetzen und keine Grenzwerte – wie zuletzt bei Futtermitteln – zu akzeptieren. Bundesländer wie Hessen, die mit der Anordnung des vorsorglichen Umbruchs ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und den übergeordneten Schutzwert des Gentechnikgesetzes in konkretes politisches Handeln umsetzen, beweisen, dass die Nulltoleranz funktioniert.
Für die Sicherheit der Verbraucher und die gentechnikfreie Vermarkung von Bio-Produkten ist es unerheblich, ob eine Verunreinigung absichtlich passiert oder eben nicht. „Die schleichende Kontamination mit Gentech-Pflanzen wäre das Aus der gentechnikfreien Landwirtschaft“, betont Löwenstein die Wichtigkeit des Leipziger Urteils.
Quelle: BÖLW