- 22. März 2012
- Nachrichten | Branchen-News
Wer die seit längerer Zeit andauernde Swissness-Debatte in Parlament, Medien und Branchenverbänden verfolgt, erhält eine vertiefte Lektion zum Thema „die hohe Schule des Aneinander-Vorbei-Redens“. Langsam konkretisiert sich jedoch der politische Entscheidungsprozess. Zu fordern bleibt, dass am Schluss eine Lösung steht, die praxisfähig und gleichzeitig kommunizierbar ist.
Aus Sicht der Erwartungshaltung am Verkaufsregal ist die Forderung der Stiftung für Konsumentenschutz nach einer möglichst strengen Auslegung logisch und konsequent. Der Schweizerische Bauernverband hat selbstverständlich seine landwirtschaftlichen Produkte im Blick und weniger die Problemstellungen einer komplexen Verarbeitungsrezeptur mit zahlreichen Zutaten. Die Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (FIAL) vertritt nachvollziehbar gerade diese Sicht, abgesehen von der schlichten Tatsache, dass Kakaobohnen trotz Klimawandel in historisch absehbarer Zeit nie in der Schweiz wachsen werden.
Appenzeller Käse oder Appenzeller Biber?
Aufgrund der aktuellen Nationalratsdebatte stellt sich nun wohl im politischen Entscheidungsprozess erwartungsgemäss der eidgenössische Kompromiss ein, wohl „bei 60%“, wobei „60% von was?“ noch abschliessend zu definieren ist. Idealerweise setzt sich sogar die Erkenntnis durch, dass eine differenzierte Betrachtungsweise sinnvoll ist. Nur schon ein Appenzeller Käse ist nicht dasselbe wie ein Appenzeller Biber! Für viele Lebensmittel stellt die Schweizer Herkunft der Zutaten jedoch kein Problem dar, da sie unverarbeitet (z.B. Früchte und Gemüe), bzw. meist nur eine oder wenige Zutaten enthalten (Milch- und Fleischprodukte).
Toni Brunner mit links
In der Debatte geht derzeit unter, dass für solche Produkte seit Jahren bereits die Herkunftsmarke „Suisse Garantie“ besteht, die neben der Schweizer Herkunft auch noch einige weitere Basisanforderungen und v.a. den GVO-Ausschluss verlangt. Dass die Forderung von Nationalrat Toni Brunner nach „100% bei Milchprodukten“ eine grosse parlamentarische Mehrheit fand, kann nicht überraschen. Dieser Entscheid spiegelt schlicht die aktuelle Marktrealität und stellt fast schon ein „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ dar. Immerhin hat der Brunner-Vorstoss den historischen Wert, dass der SVP-Präsident auch von linker Seite Lob erhielt.
Bio Suisse und Bio Swissness
Die Bedeutung von Bioqualität und Schweizer Herkunft gewinnt für den Biomarkt an Bedeutung. Die Bio Suisse bekennt sich öffentlich grundsätzlich klar zur Schweizer Herkunft: „Grundsätzlich wird nur importiert, was von Schweizer Biobauern nicht (z.B. Kaffee) oder nicht in genügender Menge (z.B. Getreide) produziert wird. Der Import wird grundsätzlich nur zugelassen, wenn die inländische Produktion vermarktet ist. Die Verarbeitung findet hauptsächlich in der Schweiz statt!“
Was die Auszeichnung der Produkte angeht, sind Knospe-Produkte auf der sicheren Swissness-Seite: Nur Produkte mit mindestens 90% Schweizer Herkunft dürfen den Zusatz „Suisse“ enthalten.
Herausforderung Schweizer Biogetreide
Auch Biogetreideimporte können dank Schiffstransport teilweise durchaus akzeptable Ökobilanzen vorweisen. Bezüglich Swissness ist IP Suisse mit 100% Inlandgetreide jedoch mit grossem Abstand besser positioniert. Mittlerweile ist auch einer interessierten Öffentlichkeit gut bekannt, dass die Bio Suisse v.a. bezüglich des Inlandgetreideanteils grosse Herausforderungen zu bewältigen hat. Massnahmen zur Ausbreitung des Biogetreideanbaus sind im Rahmen der Biooffensive eingeleitet, auch im Rahmen der Neuausrichtung des Direktzahlungssystems.
Ihre Meinungen und Einschätzung zur (Bio-)-Swissness?