- 01. Oktober 2017
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Gejagtes Wild darf nicht mit der Bio- oder Knospe-Wild verkauft werden. Stammen die Wildtiere aus einem Schweizer Bio- oder Knospe-zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb, darf deren Fleisch aber entsprechend gekennzeichnet werden.
Nur Wildfleich aus Gatterhaltung darf mit der Bio-Knospe gekennzeichnet werden. Bild: PixabayDiese Zuchttiere unterscheiden sich kaum von wildlebenden Tieren, jedoch kann durch die Gatterhaltung garantiert werden, dass das Futter der Tiere aus biologischem Anbau stammt, dass es nicht gentechnisch verändert und nicht mit Pestiziden belastet ist. Zum Artikel von BioAktuell.ch.