Auch gentechnisch veränderte Pflanzen, die sich kaum von Züchtungen unterscheiden, fallen in Europa unter das Gentechnikrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden.

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Bionetz.ch hatte in einem Interview mit Dr. Angelika Hilbeck vom Institut für integrative Biologie der ETH Zürich bereits Chancen und Gefahren der neuen Züchtungsnmethoden, den sogenannten «New Plant Breeding Techniques» diskutiert. Nun hat der Europäische Gerichtshof nach einer Klage aus Frankreich entschieden, dass Pflanzen, die mit Hilfe der «Mutagenesetechnologie» entstanden sind, rechtlich als gentechnisch verändert gelten. Sie müssen entsprechend als «gentechnisch veränderte Organismen» (GVO) gekennzeichnet werden. Die EU macht in dem Bereich strenge Auflagen. Lesen Sie hier die Hintergründe des Entscheids.

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