- 28. Mai 2020
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Die Hof- und Weideschlachtung wird per 1.7.2020 erlaubt. Das führt zu einer schonenden Tötung der Nutztiere. Pilotversuche im In- und Ausland haben gezeigt, dass Tiere, die auf dem Hof geschlachtet werden, deutlich weniger Stress haben als solche, die im Schlachthof sterben müssen.
Zukünftig erlaubt die überarbeitete Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) die Betäubung und Entblutung eines Tieres auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Erste Pionierbetriebe wenden alternative Schlachtmethoden dank kantonaler Bewilligungen bereits heute an.
Die Erkenntnisse der Pioniere zeigen, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend ist. Das Tier stirbt in seinem gewohnten Umfeld. Danach erfolgt der Transport des Schlachtkörpers in einem speziell dafür konzipierten Anhänger. Den Tieren bleiben somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart. Dies wirkt sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität aus.
In der Schweiz zählen zu den Pionieren: Nils Müller und Claudia Wanger, Hof Zur Chalte Hose (Bio Suisse) sowie Lena und Cäsar Bürgi, Hof Silberdistel (Bio Suisse, Demeter) und Georg Blunier, Hof Dusch (Bio Suisse, Demeter, KAGfreiland) und Mischa Hofer (Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH).
Vorerst findet die Hof- und Weideschlachtung beim Rindvieh statt. In Zukunft soll die Hofschlachtung aber auch auf weitere Tiergattungen wie beispielsweise Kleinwiederkäuer, Schweine und Geflügel ausgeweitet werden.
Vertiefende Informationen dazu finden sich auf der Website von Bioaktuell.
Artikel: «Bis zum letzten Tag» von Annemarie Raemy auf kleinbauern.ch