- 21. Juli 2020
- Nachrichten | Branchen-News
Seit Anfang Juli dürfen in der Schweiz Fleisch, Milch, Eier und andere Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Zusatz «ohne GVO» ausgelobt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt werden. In der EU war diese Auslobung bereits möglich.
Aber für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, stellt diese Kennzeichnung eine bewusste Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten dar. Denn die Deklaration auf dem Produkt «Für die Fütterung der Tiere wurden keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt» sei kompliziert und schwer zu verstehen.
Und: wenn in der Fütterung keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Einsatz gekommen sind, heisst es noch lange nicht, dass dies auch für Futtermittelzusätze gilt, z.B. Vitamine und Enzyme, die mit Hilfe von Gentechnik gewonnen werden. «Eine Auszeichnung ‹Ohne Gentechnik› dürfte nur dann erfolgen, wenn im ganzen Prozess keine Gentechnik eingesetzt wurde, ansonsten täuscht man die Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Stalder.