- 08. April 2021
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Die GLP-Nationalrätinnen Tiana Moser (ZH) und Melanie Mettler (BE) sowie die FDP-Nationalräte Matthias Jauslin (AG) und Christian Wasserfallen (BE) präsentierten Argumente für die Trinkwasserinitiative.
Die Trinkwasserinitiative begegne ökologischen Problemen, wie der Pestizidbelastung und der Überdüngung, mit liberalen Anreizen über das Direktzahlungssystem. Konkret sollen in Zukunft Überdüngung, Pestizide und prophylaktischer Antibiotikaeinsatz nicht mehr durch den Steuerzahler subventioniert werden, so Tiana Moser.
Die Trinkwasserinitiative fordere eine Umlenkung zu Gunsten der ökologischen Produktion, fügte Melanie Mettler an. Gebe es keine Direktzahlungen mehr für den Einsatz von Pestiziden, den vorbeugenden Gebrauch von Antibiotika und zu grosse Tierbestände, bleibe mehr Geld für die nachhaltig produzierende Landwirtschaft. Davon profitiere die Bio-Landwittschaft ganz klar. Im übrigen sei der regionale Futtermittelzukauf sehr wohl noch erlaubt, sowie auch die Pflanzenschutzmittel, die heute bereits in der Bio-Landwirtschaft verwendet würden.
Die Reform der Agrarpolitik, die mehr Nachhaltigkeit gebracht hätte, sei sistiert worden. «Die Steuergelder für die Subventionen wurden aber trotzdem gesprochen», so Matthias Jauslin. Bestimmungen, die das Parlament im März für weniger Risiken durch Pestizide erlassen habe, taugten nicht als inoffizieller Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative, kritisierte er weiter. Vorschläge, um die Vorlage griffiger zu machen, seien in den Räten entweder abgelehnt oder aufgeschoben worden. Nun sei es Zeit, dass die Bevölkerung spreche.
Nachdem das Parlament einen Gegenvorschlag verweigert habe, sei die Initiative die einzige Möglichkeit, das Trinkwasser rasch besser zu schützen. Die Schweiz könne nicht Milliarden in die Landwirtschaft investieren, wenn diese gleichzeitig Böden und Gewässer mit überhöhtem Düngereinsatz und Pestiziden verschmutze, so Christian Wasserfallen. Ziel seien nicht weniger Direktzahlungen, sondern klüger und zielgerichteter eingesetzte.
Das Argument, dass LandwirtInnen, die ohne Direktzahlungen auskämen, noch intensiver und umweltschädlicher produzieren würden, konterte Tiana Moser damit, dass wir ja schon heute Gesetze hätten, die eingehalten werden müssten, wie die Gewässerschutzverordnung und dass die Direktzahlungen durch Fehlanreize eben diese Einhaltung verhindert hätten.
Die im Initiativtext vorgesehene Übergangsfrist von acht Jahren bietet in den Augen des liberalen Komitees genügend Raum, sich der neuen Ausgangslage anzupassen. Ohnehin müsste das Parlament Bestimmungen erlassen für die Umsetzung des Begehrens. Das liberale Komitee plädiert hier für einen «pragmatischen» Weg.
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