- 20. Juli 2021
- Nachrichten | Branchen-News
Die Wettbewerbkommission erachtet eine Branchenvereinbarung, um Biofleisch im Vergleich zu konventionellem Fleisch günstiger zu machen, als unzulässig, weil es gegen das Kartellgesetz verstossen würde.
Der Schweizer Tierschutz (STS) erleidet eine herbe Niederlage im Engagement für mehr Tierwohl. Die Organisation hat sich dafür eingesetzt, die Preisschere zwischen konventionellem und Bio-Fleisch mittels einer Branchenvereinbarung kleiner zu gestalten, um dadurch den Konsum von tierfreundlich produziertem Fleisch anzukurbeln. Doch die Wettbewerbskommission warnt, wer da mittmache, würde gegen das Kartellgesetz verstossen. Nun stellt der STS eine Lenkungsabgabe auf konventionellem Fleisch zur Diskussion.