Eine knappe Mehrheit der EU-Parlamentarier:innen stimmte einer Deregulierung für Pflanzen aus neuer Gentechnik am 7. Februar zu. Setzt sich diese Regelung durch, können über neun von zehn Sorten ohne Risikoprüfung in Umlauf gesetzt werden.

kartoffeln blueteSetzt sich der Vorschlag zur Deregulierung für Pflanzen aus neuer Gentechnik durch, bedroht dies die gentechfreie Produktion. Bild: Pixabay

Die Kategorisierung der Gentechpflanzen entbehre jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, teilt die Schweizer Allianz Gentechfrei SAG in ihrer Medienmitteilung zum Entscheid des EU-Parlaments vom 7. Februar mit. Die Konsequenzen der Lockerung für das Ökosystem seien nicht vorhersagbar und auch nicht rückholbar. Sollte sich der Vorschlag zur Deregulierung durchsetzen, bedrohe dies zudem die gentechfreie Produktion akut.

Es seien jedoch auch einige wenige positive Entwicklungen zu vermerken. Produkte der neuen Gentechnik sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Ebenfalls soll es möglich sein, Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGP) im Zweifelsfall zu verbieten. Zudem votierte das EU-Parlament für ein Verbot der Patentierung von NGP. Noch ist die Debatte in der EU nicht abgeschlossen. Ob es zu einer Einigung mit den EU-Mitgliedsländern kommt, ist noch offen.

Spielraum in der Schweiz

Im Juni geht in der Schweiz ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Dieser wird sich grundsätzlich an der EU-Gentechregelung orientieren, doch Spielraum ist genügend vorhanden. So will der Bundesrat gemäss seiner Auslegeordnung vom Oktober 2023 den Bedenken der Produzent:innen und der Konsument:innen Rechnung tragen und stärkere Kontrollmechanismen einbauen.

Die Schweizer Allianz Gentechfrei SAG fordert in einem gemeinsamen Positionspapier mit sechzig weiteren Organisationen, darunter bionetz.ch:

  • Die strenge Regulierung der neuen Gentechniken im bestehenden Gentechnikrecht.
  • Die Wahlfreiheit von Saatgut bis zum Endprodukt muss für Konsument:innen, Produzent:innen, Züchter:innen und Handel gewährleistet werden. Dazu ist es unabdingbar, die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere aufrechtzuerhalten und Einschränkungen durch Patente zu verhindern.
  • Transparenz durch Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit.
  • Eine umfassende Risikoprüfung, zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
  • Die Entwicklung von Nachweisverfahren.
  • Sicherstellen der Koexistenz: Effektive Massnahmen (Koexistenzregelung), um eine Vermischung von GVO- und Nicht-GVO-Produkten sowie die Kontamination von Nicht-GVO-Saatgut zu verhindern. Die Kosten, welche zur Sicherstellung der Koexistenz und möglicher Haftung im Schadensfall entstehen, sind nach dem Verursacherprinzip zu tragen.
  • Ausbau und Förderung sozial gerechter, klima- und-biodiversitätsfreundlicher Ernährungssysteme.

Bio Suisse für vorsichtigen Weg punkto Gentechnik

Quelle: «Deregulierung: EU-Regierungen konnten sich nicht einigen, im Parlament war die Zustimmung knapp», SAG, 08.02.24

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