Bio Suisse passt ab 2025 auch die Anforderungen für Knospe-Betriebe im Pflanzenbau und in der Tierhaltung an. Dies sind die wichtigsten Änderungen.

Vorgaben KnospeAbbaubare Mulchfolien müssen in der Betriebsmittelliste aufgeführt sein. zvg

Neue Vorgaben für Mulchfolien

Abbaubare Mulchfolien, die nach der Nutzung im Boden verbleiben, müssen ab 2025 auf der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt sein. Bereits vorhandene Folien dürfen jedoch weiterhin aufgebraucht werden. Nicht abbaubare Kunststoffabdeckungen wie Bändchengewebe oder schwarze Plastikfolien bleiben erlaubt. Allerdings ist ein sorgfältiger Umgang mit diesen Materialien zwingend erforderlich.

Einfachere Parallelvermarktung

Bislang mussten Knospe-Betriebe, die zusätzlich nicht biologisch bewirtschaftete Flächen übernahmen, eine kostenpflichtige Ausnahmebewilligung einholen, um Kulturen mit unterschiedlichem Anerkennungsstatus zu vermarkten - sofern diese äusserlich nicht zu unterscheiden waren. Ab 2025 reicht hierfür eine einfache Meldung bei der Zertifizierungsstelle. Dafür steht ein Online-Formular zur Verfügung.

Eingeschränkter Einsatz von Exzolt

Das Tierarzneimittel Exzolt, welches den Wirkstoff Fluralaner zur Bekämpfung von Vogelmilben enthält, darf ab 2025 nur noch mit einer Ausnahmebewilligung verwendet werden. Fluralaner wirkt systemisch, wird über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt aufgenommen und anschliessend über die Blutbahn an die Milben abgegeben. Wegen seiner umstrittenen Wirkung wird der Einsatz stark eingeschränkt.

Biodiversitäts-Check wird pausiert

Im Kontrolljahr 2025 entfällt die Pflicht, den Biodiversitäts-Check auszufüllen. Grund dafür sind laufende Arbeiten an der IT-Infrastruktur des entsprechenden Online-Tools. In dieser Zeit ist keine Datenerfassung möglich.

Die neuen Regelungen sollen einerseits den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen stärken und andererseits administrative Prozesse vereinfachen. Bio Suisse setzt damit wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Knospe-Betriebe.

Zu den Richtlinien 2025

Quelle: «Neue Richtlinien für Knospe-Betriebe»,Schweizer Bauer 03.01.25

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