Letzte Woche berichtete bionetz.ch über Medieninformationen zu behördlichen Untersuchungen (Bio-Legehennen-Verstösse in Niedersachsen), in denen auch die Rolle der Zertifizierungsstelle IMO (Institut für Marktökologie) thematisiert wurde.  Zur aktuellen Ergänzung und Vertiefung des Falls veröffentlichen wir unten stehend die IMO-Stellungnahme vom 17. 05. 2013 dazu.

Der Beitrag „Wundersame Vermehrung“ in DER SPIEGEL-Ausgabe vom 13. Mai 2013 kritisiert der SPIEGEL die IMO GmbH wegen unserer Arbeit in Niedersachsen. Der SPIEGEL berichtet über einen Behördenantrag aus Niedersachsen, der uns von allen Behörden als streng behördenintern bezeichnet wurde. Bis heute ist er uns nicht zugänglich gemacht worden.

Das auch IMO unbekannte Schreiben aus Niedersachsen

Der SPIEGEL berichtete von einem Antrag aus Niedersachsen im April 2013 an die für unsere Zulassung zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), uns „die Zulassung zu entziehen“. Ohne die Erkenntnis bezüglich welcher Kontrollvorgänge in welchen Betrieben Vorwürfe erhoben werden, können wir die Sachverhalte nicht substantiiert prüfen und entsprechend detailliert, inhaltlich Stellung nehmen.

Die BLE teilte uns gestern mit, dass es diesen Antrag nicht gebe, sondern nur ein Schreiben aus Niedersachen an die Sitzlandbehörde. Das Ministerium in Niedersachsen verwies auch gestern noch darauf, dass sein Schreiben behördenintern sei und man es uns nicht zur Kenntnis gebe. Es handle sich um ein Schreiben an die Behörde in Baden-Württemberg, unsere Sitzlandbehörde.

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg bestätigte uns, dass es ein Schreiben aus Niedersachsen vom April gebe. Man werde es wohl an die BLE weiter reichen. Das Schreiben aus Niedersachsen sei aber kein Antrag, unsere Zulassung zu entziehen, sondern das Begehren, die Mitteilung aus Niedersachsen an die BLE weiterzureichen, damit diese „ein Verfahren zum Entzug der Zulassung oder zur Aufnahme oder Änderung von Auflagen“ einleite und in diesem Rahmen die Vorwürfe aus Niedersachsen prüfe, wie dies im Ökolandbaugesetz vorgesehen sei. Weil dies alles verwaltungsintern sei, wollte uns das Regierungspräsidium auch heute noch nicht Einsicht in das Schreiben aus Niedersachsen gewähren. Wir sollen abwarten, bis das Schreiben an die BLE gelange. Unsere Nachfrage beim Ministerium in Niedersachsen, welche „Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Oldenburg“ es seien, auf die sich das niedersächsische Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nach dem Bericht des SPIEGEL stütze, ergab gestern, dass dort nichts bekannt ist.

Beanstandungen der IMO-Arbeit in Niedersachsen

Heute können wir nur in groben Zügen, mittelbar durch den Bericht des SPIEGEL informiert, erkennen, welche Vorwürfe die niedersächsische Behörde formuliert.
Die Ökokontrolle wird in Deutschland nach einer Zulassung durch die BLE von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Behörden in den Bundesländern führen die Aufsicht über die Tätigkeit der Kontrollstellen jeweils in ihrem Gebiet. Praktisch zeigt sich, dass zwischen den Behörden der 16 Bundesländer nicht nur oberflächlich unterschiedliche Auffassungen bestehen, was das EU-Bio-Recht vorschreibt und wie man es in der Praxis umsetzten muss. Die Kontrollstellen unterliegen der Weisung der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland. Um die Praxis in den Bundesländern zu harmonisieren, trat im Mai 2012 die neue „Verordnung zur Zulassung von Kontrollstellen“ in Kraft (KontrollstellenzulassungsVO). Deren Maßnahmenkatalog sieht bei bestimmten Verstößen, zum Beispiel Überbelegung von Ställen, bestimmte Maßnahmen vor, etwa die Anordnung, dass die betroffene Partie nicht als „Bio“ vermarktet werden darf.

Die Verordnung verpflichtet, aber: „Die Maßnahmen werden unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angewendet. Die Anwendung vom Katalog abweichender Maßnahmen ist zu begründen“. Nach dem EU-Bio-Recht müssen die
Maßnahmen „in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, sowie zu der Art und den Umständen der Unregel-mäßigkeit“ stehen; die Feinkalibrierung des Maßnahmenmechanismus ist eine sehr schwierige Arbeit.

Für uns ist wichtig, dass wir in der Praxis das EU-Bio-Recht so umsetzen, dass es zu praktischer Wirksamkeit gelangt. Die IMO GmbH passt ihre Arbeit den sich verändernden Anforderungen an. Diese werden transparent im Standardkontrollprogramm beschrieben. Dabei werden wir seit sehr vielen Jahren von der BLE fortlaufend begleitet und bewertet.

Auch die staatliche Akkreditierungsbehörde prüft uns kontinuierlich. Dass unser Kontrollverfahren den Vorgaben des EU-Bio-Rechts grundsätzlich entspricht, bestätigte die BLE im Februar 2013. Es gibt immer Verbesserungspotential, aber aus den Umständen, die hinter den Vorwürfen stehen, über die der SPIEGEL berichtet, kann nicht abgeleitet werden, dass die IMO GmbH grundsätzlich schlecht arbeitet.

IMO setzt sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren als gemeinnützige Organisation für die nachhaltige Entwicklung und Glaubwürdigkeit der Bio- Branche ein und ist hier für seine kritische, in die Tiefe gehende Arbeitsweise bekannt. Wir verbessern unsere Arbeit kontinuierlich und sind auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Bio-Branche. Die IMO GmbH ist weiterhin voll funktionstüchtig und führt uneingeschränkt Kontrollen durch. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle und weitere Informationen: IMO

IMO-Kontakte:

Frank Rumpe, Geschäftsführer IMO GmbH

Ines Hensler, Öffentlichkeitsarbeit

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