- 21. Oktober 2013
- Nachrichten | Mitglieder-Info
Im aktuellen Mitglieder-Interview nimmt Tina Burkhard (Eidg. dipl. Lebensmittelingenieurin ETH/ Eidg. dipl. Lebensmittelinspektorin) Stellung zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des Lebensmittelrechts und dessen Umsetzung in der Praxis. Tina Burkhard ist Geschäftsleiterin der Kaiser IIE AG (bionetz.ch-Mitglied).
Peter Jossi - Mit uns kommt alles ins Reine - auf diese Zielsetzung richtet die 1998 gegründete Kaiser IIE AG ihre Tätigkeiten aus. Mit einem massgeschneiderten und kostentransparenten Dienstleistungsangebot von der Beratung und Konzepterstellung über die Inspektion, Analyse, Expertise und Deklaration bis hin zur intensiven Schulung trägt die Kaiser IIE AG dazu bei, "dass Sie mit Ihrem Betrieb bei den Behörden einen tadellosen Eindruck hinterlassen".
bionetz.ch: Was sind die aktuell grössten lebensmittelrechtlichen Herausforderungen für Gewerbetriebe und KMU?
Tina Burkhard: Das „aktuell sein“ innerhalb der sich laufend ändernden Rechtslage. Es gilt sehr viele Detailvorschriften zu beachten, welche in einer Vielzahl von Verordnungen geregelt sind. Eine grosser Herausforderung stellen zum Beispiel Vorschriften im Bereich Deklaration und Auskunft gegenüber dem Kunden dar.
Welche Selbstkontroll- und QM-Systeme sind für kleinere Betriebe am Besten geeignet?
Eine optimale Umsetzung und den grössten Nutzen bietet ein betriebsangepasstes Selbstkontrollsystem. Dieses muss nach HACCP-Grundsätzen aufgebaut sein.Es muss folgende Elemente enthalten: Gefahrenanalyse, Liste der kritischen Kontrollpunkte (CCPs), Arbeitsanweisungen, Sollwerte bei Kontrollpunkten und Massnahmen sollte der Sollwert über- resp. unterschritten werden, Kontroll-Listen, Dokumente über die Rückverfolgbarkeit (Lieferanten und Kunden).
Wie lassen sich Bio- und andere Qualitätsanforderungen in bestehende QM-Syteme integrieren?
Die Anforderungen für Bio und andere Labels bestehen grundsätzlich in einer Verschärfung der allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Diese wirken sich zum Beispiel in zusätzlichen Kontrollisten oder Nachweisen über Warenflüsse aus. Die strengeren Anforderungen können im Selbstkontrollkonzept abgebildete werden, wie die allgemein gültigen Regelungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Welchen Sinn sehen Sie in den aktuellen Forderungen, die Lebensmittelkontroll-Resultate öffentlich zu machen, v.a. bei Restaurant?
Die Lebensmittelkontrolle wird nach wie vor die gefährlichen schwarzen Schafe aus dem Verkehr ziehen und damit die Konsumenten effizient schützen. Bei der Veröffentlichung der Kontroll-Resultate stellt sich für mich die Frage der Verständlichkeit.
Damit die Gäste durch die Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollberichte eine nutzbare Information über einen Betrieb erhalten, muss der Bericht oder die Bewertung verständlich sein.
Da wir uns aber in einem speziellen und teilweise technischen und analytischen Bereich bewegen, ist dies nicht einfach umzusetzen. Gute Qualität der Lebensmittel auf dem Teller, guter Service und Wohlbefinden beim Gastgeber überzeugen auch ohne Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollresultate.