- 05. Juli 2019
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Bio Suisse lockert die Vertriebsgrundsätze für den Verkauf von Knospenprodukten und führt ein Drei-Stufen-Modell für den Detailhandel ein. Das entschied Bio Suisse am letzten Dienstag basisdemokratisch. Somit können Knospenprodukte zukünftig einfacher in Sortimente von Discountern aufgenommen werden. Dieser Entscheid kam auf Druck der ProduzentInnen sowie auch auf Nachfrage von Discountern zustande.
Auf Stufe 3 gelten die höchsten Anforderungen. Wer diese erfüllt, kann auf Eigenmarken und in der Kommunikation die Knospe verwenden. Wer Stufe 2 erfüllt, kann das Bio-Suisse-Logo auf Eigenmarken verwenden. Wer schliesslich Stufe 1 erfüllt, darf in den eigenen Medien sagen, dass alle Bio-Rohprodukte aus der Schweiz von Bio-Suisse-Betrieben stammen.
>> Das Drei-Stufen-Modell von Bio Suisse