Gegenüber dem Erntejahr 2023 fehlen rund 8000 Tonnen Schweizer Bio-Weizen für die Verarbeitung. Bio Suisse erteilte Mitte Februar eine befristete Ausnahmebewilligung für die Nutzung von Importen.

weizen 1070Die schlechte Witterung hat die Qualität der Weizenernte 2024 beeinträchtigt. Bild: Pixabay

Bis zu zwanzig Prozent Knospe-Weizen aus Europa in Mehl und Brot mit der Schweizer Knospe sind seit Mitte Februar erlaubt, wie Bio Suisse per Communiqué mitteilt. Auf den Verpackungen der Brote und Mehle darf weiterhin die Schweizer Knospe verwendet werden.

Schlechte Witterung

Im Herbst 2023 verzögerten die anhalten Niederschläge die Aussaat, teilweise verhinderten sie diese sogar. Von Frühling bis Anfang Sommer 2024 fehlte die Sonne, gleichzeitig regnete es überdurchschnittlich viel. Das wirkte sich auf die Qualität der Kulturen aus.

Besonders Mahlweizen ist sehr gesucht. Gegenüber dem Erntejahr 2023 fehlen rund 8000 Tonnen für die Verarbeitung, obwohl die Anbaufläche um 580 Hektaren gesteigert werden konnte (2024: 8526 Hektaren).

Import von Weizen und Mehlzusätzen

Aufgrund dieser schwierigen Situation hat Bio Suisse eine Ausnahmebewilligung beschlossen. Demnach können maximal 20 Prozent Knospe-Import-Zutaten (Knospe-Import Weizen inklusive Knospe-Import-Mehlzusätze) in Schweizer-Knospe Mehlen verwendet werden. Diese Ausnahmebewilligung ist befristet und gilt längstens bis 31. August 2025.

Diese Sonderbewilligung steht im Einklang mit der gesetzlichen Swissness-Regel, die einen Mengenanteil von 80 Prozent mit Herkunft Schweiz verlangt. Das Mehl und die daraus hergestellten Brote dürfen somit weiterhin mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden.

Keine Flugtransporte

Der Bio-Weizen von Knospe-zertifizierten europäischen Betrieben muss auf dem Landweg in die Schweiz transportiert werden. Flugtransporte sind gemäss den Richtlinien von Bio Suisse nicht erlaubt. Die Ausnahmebewilligung ist an verschiedene Auflagen geknüpft. Die Bewilligung ist beschränkt auf Produktionen ab dem Datum der Ausnahmebewilligung. Die Bewilligung gilt für Knospe-Importweizen aus der EU oder Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Für die Einhaltung der Vorgabe gemäss Swissness sind die Lizenznehmenden jeweils selbst verantwortlich. Die Einhaltung wird im Rahmen der jährlichen stattfindenden Bio-Kontrolle gemäss Bio Suisse Richtlinien überprüft. Zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen wird ein finanzieller Ausgleich von 15 Franken pro Dezitonne auf die 20 Prozent Import Knospe-Mehl von Swissmill an Bio Suisse entrichtet.

Quelle: «Ausnahmebewilligung: Bis zu 20 Prozent Knospe-Weizen aus Europa in Mehl und Brot mit der Schweizer Knospe», Medienmitteilung von Bio Suisse, 13.2.25

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