Die Schweiz und die USA haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Standards für Bio-Produkte geeinigt. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann unterzeichnete am 8. Juli in Washington einem Äquivalenzarrangement, das zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem United States Departement of Agriculture ausgehandelt worden war. Das Arrangement erleichtert den Handel mit Bioprodukten. Es tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die mit dem Äquivalenzarrangement geltende gegenseitige Anerkennung wird sich positiv auswirken. Der Handel für Bioprodukte wird stark vereinfacht und erleichtert. Dank des Arrangements steht der Schweizer Biobranche der stark wachsende Bio-Markt der USA offen und die bestehenden Benachteiligungen gegenüber Mitbewerbern in der EU, die bereits ein ähnliches Arrangement mit den USA hat, fallen weg. Das ist für verschiedene Unternehmen der Schweizer Nahrungsmittelindustrie, die seit einiger Zeit auf den Abschluss einer Übereinkunft warten, von grosser Bedeutung. Das Arrangement führt zudem zu einer Verringerung des administrativen Aufwandes und der Kosten für die Unternehmen.

Geltungsbereich

Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, die in der Schweiz oder in den USA erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Demnach fallen auch Produkte, die im Einklang mit den jeweiligen Gesetzgebungen in die USA oder die Schweiz importiert und dort weiterverarbeitet oder verpackt werden, in den Geltungsbereich des Arrangements.

Einschränkungen für tierische Produkte und Wein

Einschränkungen gelten analog zum Arrangement zwischen den USA und der EU für tierische Bio-Produkte aus der Schweiz wie zum Beispiel Käse oder Trockenfleisch, die von Tieren stammen müssen, die nicht mit Antibiotika behandelt wurden. Zudem müssen Bio-Weine aus den USA oder aus der Schweiz jeweils die besonderen Herstellungs- und Kennzeichnungsregeln gemäss den Bio-Vorschriften des Bestimmunglandes erfüllen. Es braucht aber sowohl für tierische Produkte wie auch für Wein keine separate Zertifizierung

Gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit

Das Äquivalenzarrangement besteht in einer gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der jeweiligen Gesetzgebungen mittels Briefaustausch zwischen den zuständigen Behörden der USA und der Schweiz. Das Arrangement wurde seitens der Schweiz von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann unterzeichnet. Seitens der USA unterzeichneten Krysta Harden, Vizeministerin des USDA und Darci Vetter, Chefunterhändlerin für Agrarfragen des US-Handelsbeauftragten.

Pressemitteilung

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