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SAG nimmt Stellung zum Züchtungstechnologiengesetz

Die Schweizer Allianz Gentechfrei SAG lehnt den NZTG-Entwurf des Bundesrates vom April entschieden ab. Sie fordert, dass auch die neue Gentechnik unter dem bestehenden Gentechnikgesetz geregelt wird.

Die Wahlfreiheit von Konsumenten und Konsumentinnen muss erhalten bleiben. Bild: Pixabay

Der Bundesrat hat am 2. April 2025 die Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien» (NZTG) eröffnet. Mit diesem soll der Umgang mit Pflanzen aus neuer Gentechnik geregelt werden. «Dabei untergräbt der Bundesrat das Vorsorgeprinzip, öffnet Schlupflöcher in der Risikoprüfung, schränkt die Wahlfreiheit der Konsument:innen massiv ein und bringt die gentechfreie Produktion in Gefahr», heisst es im Communiqué der SAG.

«Mit dem Gesetz bringt der Bundesrat Gentechnik unbemerkt auf den Teller», sagt SAG-Geschäftsleiterin Claudia Vaderna dazu. Sie stellt fest: «Mit dem Begriff Züchtungstechnologien wird Gentechnik gezielt verharmlost. Neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas müssen eindeutig als Gentechnik benannt, reguliert und gekennzeichnet werden.»

Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik darauf stehen

Ginge es nach dem Bundesrat, würden gemäss SAG bald Lebensmittel in den Regalen stehen, die mit «aus neuen Züchtungstechnologien» gekennzeichnet sind. Somit werde die eigentliche gentechnische Natur für Konsument:innen nicht ersichtlich. Ihre Wahlfreiheit werde massiv eingeschränkt und ihr Vertrauen missbraucht.

«Die Wahlfreiheit von Konsumenten und Konsumentinnen muss erhalten bleiben. Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik draufstehen», erklärt SAG-Präsidentin und Alt-Nationalrätin Martina Munz. Auch die neue Gentechnik sei Gentechnik. Sie greife direkt ins Erbgut ein, umgehe natürliche Schutzmechanismen der Pflanze und ermögliche eine erhöhte Eingriffstiefe. Die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt seien im Einzelfall zu prüfen.

Vorsorgeprinzip ausgehebelt

«Eine strenge Risikoprüfung im Einzelfall ist unabdingbar. Doch genau diese Risikoprüfung wird im Gesetzesentwurf faktisch ausgehebelt», warnt Zsofia Hock, wissenschaftliche Mitarbeiterin der SAG.

Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren, die einer bereits zugelassenen Gentechnikpflanze ähneln, sollen in einem erleichterten Verfahren zugelassen werden. Eine solche vereinfachte Zulassung sei wissenschaftlich nicht haltbar, da jeder gentechnische Eingriff neue Risiken berge. «Ein blosser Vergleich des Endproduktes ohne Berücksichtigung des Prozesses, der dazu geführt hat, reicht nicht aus, um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.», sagt Zofia Hock weiter.

Schutz der gentechnikfreien Produktion in Gefahr

Zentrale Bestimmungen zur Haftung, Nachweisverfahren, Umweltmonitoring und Koexistenz fehlen gemäss SAG auf Gesetzesebene. «Wie eine Landwirtschaft mit Gentechnik neben einer Landwirtschaft ohne Gentechnik funktionieren soll, ist ungenügend geregelt. Damit kann die Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien Produktion nicht garantiert werden», warnt Claudia Vaderna.

Seit Jahrzehnten steht Schweizer Qualität für Gentechfreiheit. Dies habe sich nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland bewährt. Der Bundesrat setze dieses Alleinstellungsmerkmal aufs Spiel. «Mit dem Gentechnikgesetz liegt bereits ein modernes Risikogesetz vor. Es gibt keinen Grund, die neuen gentechnischen Verfahren aus diesem Geltungsbereich auszunehmen», sagt Claudia Vaderna. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis am 9. Juli.

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