- 16. April 2010
- Nachrichten | Branchen-News
(BioFach) - Das neue EU-Logo für Bio-Produkte muss ab 1.7.2010 verpflichtend eingesetzt werden.
Etiketten, auf denen das Logo noch nicht erscheint, dürfen noch bis zum 30.6.2010 eingesetzt werden, so eine Information der Deutschen Kontrollstelle GfRS in Göttingen. Die Mindesthöhe des aufzubringenden Siegels beträgt 9 mm, die Mindestbreite 13,5 mm. Ausnahmen bestehen für sehr kleine Verpackungen.
Quelle: www.gfrs.de (Merkblatt, pdf-Datei)
Copyright: BioFach, Newsletter vom 19.03.2010
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