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Neues EU-Bio-Logo: Abverkauf bereits etikettierter Ware möglich

(BioFach) - Das neue EU-Logo für Bio-Produkte muss ab 1.7.2010 verpflichtend eingesetzt werden.

Es muss auf Verpackungen mindestens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle erscheinen. Darüber hinaus kann es an anderer Stelle auch ohne Codenummer verwendet werden. Bio-Ware, die vor dem 30.6.2010 etikettiert wurde, darf unbefristet abverkauft werden.

Etiketten, auf denen das Logo noch nicht erscheint, dürfen noch bis zum 30.6.2010 eingesetzt werden, so eine Information der Deutschen Kontrollstelle GfRS in Göttingen. Die Mindesthöhe des aufzubringenden Siegels beträgt 9 mm, die Mindestbreite 13,5 mm. Ausnahmen bestehen für sehr kleine Verpackungen.

Quelle: www.gfrs.de (Merkblatt, pdf-Datei)

Copyright: BioFach, Newsletter vom 19.03.2010

(BioFach) - Das neue EU-Logo für Bio-Produkte muss ab 1.7.2010 verpflichtend eingesetzt werden.

Es muss auf Verpackungen mindestens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle erscheinen. Darüber hinaus kann es an anderer Stelle auch ohne Codenummer verwendet werden. Bio-Ware, die vor dem 30.6.2010 etikettiert wurde, darf unbefristet abverkauft werden.

Etiketten, auf denen das Logo noch nicht erscheint, dürfen noch bis zum 30.6.2010 eingesetzt werden, so eine Information der Deutschen Kontrollstelle GfRS in Göttingen. Die Mindesthöhe des aufzubringenden Siegels beträgt 9 mm, die Mindestbreite 13,5 mm. Ausnahmen bestehen für sehr kleine Verpackungen.

Quelle: www.gfrs.de (Merkblatt, pdf-Datei)

Copyright: BioFach, Newsletter vom 19.03.2010

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