- 24. Mai 2024
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Diesen Sommer wird die neue Richtlinie zur Konzernverantwortung in der EU in Kraft treten. In der Schweiz ist dazu eine neue Initiative in Vorbereitung.
Der EU-Ministerrat hat die neue Konzernverantwortungsrichtlinie am 24. Mai final verabschiedet, am 24. April gab bereits das EU-Parlament grünes Licht. Alle EU-Staaten müssen diese innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht überführen.
Umfassende Pflichten für Grosskonzerne
Die Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verpflichtet grosse Unternehmen europaweit dazu, bei ihren Geschäften Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten und ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Kontrolliert wird die Einhaltung der Pflichten durch eine nationale Aufsichtsbehörde mit Bussenkompetenz. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, für die Konzerne mit Sitz in der EU verantwortlich sind, können neu zudem vor Gericht auf Schadenersatz klagen.
Die Koalition für Konzernverantwortung fordert, dass nun auch die Schweiz ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt. Wie sie bereits angekündigt hat, bereitet sie aktuell die Lancierung einer neuen Konzernverantwortungsinitiative vor. Dominique de Buman, Alt-Nationalrat der Mitte-Partei und Vorstandsmitglied der Koalition für Konzernverantwortung, erklärt: «Wir sind daran, die europäische Konzernverantwortungsrichtlinie genau zu analysieren und einen auf die Schweiz angepassten Initiativtext zu erarbeiten. Die Initiative soll in den nächsten Monaten lanciert werden.»
Das fordert die neue EU-Konzernverantwortungsrichtlinie
Die neue Richtlinie gilt für alle grossen Konzerne mit Sitz in einem EU-Land, die weltweit mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und mindestens 450 Millionen Euro umsetzen. Sie beinhaltet folgende vier Elemente:
Sorgfaltspflicht: Die Konzerne müssen bei ihren Geschäften dafür sorgen, dass keine Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt werden. Das betrifft beispielsweise den Einkauf von Rohstoffen oder den Vertrieb hochgiftiger Pestizide.
Klimapflicht: Konzerne müssen einen Plan entwickeln, wie sie ihre Geschäftstätigkeit mit dem Pariser Klimaziel in Einklang bringen, und diesen umsetzen. Dabei müssen sie sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigen.
Aufsicht: Die EU sieht in jedem Mitgliedstaat die Schaffung einer unabhängigen Aufsicht vor, welche die Einhaltung der Pflichten kontrolliert und bei Verstössen sowohl die Herstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen als auch umsatzabhängige Bussen verhängen kann.
Haftungsbestimmungen: Führt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zu einem Schaden, sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, beim betreffenden Konzern Schadenersatz einzufordern. Dabei sieht die EU in gewissen Fällen auch eine Haftung für Zulieferer vor.
«Corporate sustainability due diligence: Council gives its final approval», Medienmitteilung EU-Rat
«Einigung zur Konzernverantwortung in der EU», bionetz.ch-Meldung, 15.12.23