Mitglieder-Info

Per 1. Mai 2013 trat die aktualisierte Weisung an die Zertifizierungsstelle zur Meldepflicht des Bundesamtes für Landwirtschaft in Kraft. Wir möchten Sie hiermit insbesondere über den neuen Artikel 6 dieser Weisung informieren.

Dieser Artikel regelt, wie bei einem „Verdacht" auf einen Verstoss gegen die Bioverordnung durch die beteiligten Akteure vorzugehen ist. Art. 6:

Besteht ein Verdacht
auf Verstoss gegen die Bio-Verordnung, [...], so ist der Ablauf gemäss dem
Entscheidungsdiagramm in Anhang 2 zu befolgen. Sämtliche Schritte müssen
unverzüglich eingeleitet werden. Wird der Verstoss bestätigt, hat die
Zertifizierungsstelle die Behörden gemäss dem Diagramm in Anhang 3 zu
informieren. Die zuständige Behörde ist für die Koordination des
Informationsflusses verantwortlich.

Neues Diagramm regelt Vorgehen im Verdachtsfall

Mit „Verdacht" ist z.B. das Vorliegen einer positiven Rückstandsanalyse (Pestizide, GVO) eines Bio-Produktes gemeint. Die Grösse des Rückstandes ist in der Weisung nicht weiter definiert. Ein „Verdacht" besteht folglich auch, wenn nur minimste
Rückstände festgestellt werden.

In einem Diagramm in Anhang 2 der Weisung ist definiert, wie vorzugehen ist, wenn eine positive Rückstandsanalyse eines Bioproduktes (=„Verdacht") vorliegt. Wie das Diagramm zeigt, ist bei Vorliegen einer positivenn Rückstandsanalyse (= „Verdacht") die betroffene Ware vom Betrieb in jedem Fall zu sperren. Die Ware darf erst freigegeben werden, wenn der „Verdacht" untersucht wurde und sich als haltlos erwiesen hat.

Sollte sich der „Verdacht" schliesslich als Verstoss gegen die Bio-Verordnung erweisen, so ist der Informationsfluss in einem weiteren Diagramm aufgezeichnet. Hervorzuheben ist, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Kantonslabor) den Informationsfluss zwischen den beteiligten Organisationen und Instanzen koordiniert, und nicht etwa die Zertifizierungsstellen.

Ergänzende Information der bio.inspecta

Als Instrument zur Beurteilung von Pestizidrückständen dient der Entscheidungsraster von Bio Suisse. Dieses Vorgehen ist mit allen in der Schweiz akkreditierten Bio-Zertifizierungsstellen abgestimmt. In Ergänzung zur Weisung wird die bio.inspecta einen Entscheid, ob es sich um einen Verstoss gegen die Bio-Verordnung handelt, in jedem Fall mit der für den betroffenen Betrieb zuständigen kantonalen Behörde abstimmen.

Kontakt: bio.inspecta /  062 865 63 04

Quelle: Newsletter bio.inspecta

Seit den bescheidenen Anfängen 1832 mit einigen Dutzend Turnern haben sich die Turnfeste des Schweizerischen Turnverbands STV über die Jahre zu einem Grossanlass entwickelt, der Zehntausende beteiligt und Erwachsene sowie Jugendliche aus allen Landesteilen und Sprachregionen zusammenführt. Dieses Jahr will sich das eidgenössische Turnfest ETF ganz der Nachhaltigkeit verpflichten. Und auch die Knospe turnt mit.

"Sport und Bio passen sehr gut zusammen, und wir wollen einen Beitrag leisten, um Sportlern und auch Besuchern sowohl die Nachhaltigkeit als auch den Genuss und den Geschmack von Biospezialitäten mit unserer Marke Knospe näher zu bringen", sagt Bio Suisse Marketingleiter Jürg Schenkel. Das ETF 2013 dauert vom 13. bis 23. Juni in Biel und seiner reizvollen Umgebung.

Das Festzentrum am See garantiert ein einmaliges Ambiente für Sportler und Besucher. Wie "sportlich" auch Bio sein kann, werden die sogenannten "Bio-Inseln" zeigen, an denen Biobauernfamilien aus der Region ihre Spezialitäten anbieten. Damit stehen sie einerseits als fachkundige Ansprechpartner mit Informationen zur Verfügung, andererseits sorgen sie mit einer vielseitigen Palette an schmackhaften Bioprodukten dafür, dass Bio auch im übertragenen Sinne "nachhaltig" teilnehmen wird.

Quelle: Bio Suisse-Newsletter

Weltweit arbeitet die gesamte Biowertschöpfungskette ohne Gentechnik. Sowohl die Gesetzgebung der Schweiz als auch diejenige der EU verbietet den Einsatz gentechnisch veränderter Tiere und Pflanzen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, setzt sich Bio Suisse für ein Verbot von Gentech-Pflanzen in der gesamten Schweizer Landwirtschaft ein.

Das Parlament hat die Verlängerung des Moratoriums mit grossem Mehr beschlossen und bis Mitte 2016 eine Kosten-Nutzen-Abwägung in Auftrag gegeben. Diese ausführliche Analyse soll als Grundlage dienen für die Verhandlungen über weitere gesetzliche Schritte.
 
Umso erstaunter hat Bio Suisse letzten Mai zur Kenntnis genommen, dass eine Änderung des Gentechnikgesetzes sowie eine Koexistenzverordnung vorgelegt wurden, noch bevor die vom Parlament beschlossene Kosten-Nutzen-Abwägung vorliegt.
 
Der Dachverband der Schweizer Biolandbau-Organisationen forderte deshalb im Rahmen der Vernehmlassungsfrist vom 15. Mai 2013, unbedingt den Bericht des Bundesrates abzuwarten, bevor der Gesetzgebungsprozess wieder aufgenommen wird. Bio Suisse spricht sich klar gegen die Einführung gentechnisch veränderter Organismen in der ganzen Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft aus und lehnt die vorliegende Revision des Gentechnikgesetzes und die Koexistenzverordnung ab.
 
"Mit der Einführung von GVO in der Schweizer Landwirtschaft haben wir ausschliesslich höhere Kosten und Nachteile am Markt zu erwarten, etwa in Form von durch GVO verunreinigten und von den Konsumenten nicht akzeptierten Produkten", erklärt Bio Suisse Präsident Urs Brändli.

Quelle: Bio Suisse-Newsletter / Bio Suisse-Stellungnahme

Entdecken Sie Produktvielfalt Perus und Indonesiens!

Sind Sie auf der Suche nach neuen Lieferanten und Produkten?
An massgeschneiderten Einkäuferreisen wird Schweizer und europäischen Importeuren die Möglichkeit geboten, im jeweiligen Partnerland direkt neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen. Die Einkäufer-Reisen werden dabei auf die Bedürfnisse der Teilnehmer massgeschneidert.

So werden individuelle Firmenbesichtigungen oder der Besuch von Messen organisiert. Importeure haben somit die Chance, sorgfältig ausgewählte Lieferanten und deren Produkte in ihrem ursprünglichen Umfeld kennenzulernen.

Aktuell geplante Einkäufer-Reisen:

-  Indonesien – Hydrokolloide aus Algen | 27.-30. August 2013

-  Indonesien – Lebensmittelzutaten | 27.-30. August 2013

-  Peru – Fische & Meeresfrüchte | 14.-18. Oktober 2013

-  Peru – Früchte & Gemüse | 14.-18. Oktober 2013

Service für Schweizer und europäische Importeure

Das «Swiss Import Promotion Programm – SIPPO», ein Programm innerhalb von Switzerland Global Enterprise, verbindet Importeure aus der EU, Schweiz und anderen EFTA Ländern mit sorgfältig ausgewählten Lieferanten aus 17 Partnerländern. SIPPO bietet dabei unterschiedliche Dienstleistungen für Importeure an, wie zum Beispiel das direkte Vermitteln von Kontakten zu ausgewählten Lieferanten, das Vermitteln von Kontakten an internationalen Lebensmittelmessen oder massgeschneiderte Einkäuferreisen.

Weitere Informationen zu SIPPO-Leistungen und -Angeboten

Switzerland Global Enterprise / SIPPO Swiss Import Promotion Programme
Stampfenbachstrasse 85 | CH-8006 Zürich
Kontaktperson: Christian Ngo

Am Samstag 8. Juni 2013 ist in 70 Bioläden der Kantone Zürich und Bern die grosse Vielfalt der Bio-Produkte aus der Region aus nächster Nähe zu erleben und zu geniessen. In allen beteiligten Geschäften gibt es feinste landwirtschaftliche Produkte zum Probieren – Wein, Käse, Kräuter, Backwaren, Sirup oder andere Spezialitäten, angeboten von regionalen Herstellern. Und zur Feier des Tages profitieren alle Kundinnen und Kunden von 10% Rabatt auf ihren Einkäufen.

Die Zürcher- und Berner Bioläden sind nah bei ihren Kunden, denn Einkauf und Beratung im Quartier-, im Bioladen-, oder im Reformhaus haben einen ganz persönlichen Erfahrungswert. Dank kleinräumiger Strukturen, sowie gelebter Nähe sowohl zur Kundschaft- als auch zu den Lieferanten, sind die Lieferwege kurz. Da kann Wertschöpfung sozusagen „gleich um die Ecke“ stattfinden. Die Menschen „hinter der Theke“ sind mehr als nur Verkaufspersonal. Die Herstellung der Produkte ist ihnen vertraut, und sie vermitteln Interessierten viel Wissenswertes rund um die Erzeugnisse und deren Hersteller. Dazu zählt auch dass Wissen um die individuellen Vorlieben der Kunden, denen wo immer möglich Rechnung getragen wird.

 Bioläden überzeugen durch Nähe und Kompetenz

  • hier treffen sich Kunden, halten einen Schwatz und werden beraten.
  • hier gibt es naturnahe, schonungsvoll verarbeitete Bio-Lebensmittel aus der Region, viele davon hergestellt in Kleinbetrieben.
  • hier ist das Obst und Gemüse mit dem authentischen Geschmack zu finden, oder das von Hand gebackene Brot, oder der fair gehandelte Honig und vieles mehr.

Im Rahmen ihrer Kampagne "Aus gutem Grund" unterstützen die beiden Marken Demeter und Bio-Suisse mit der Knospe dieses Jahr den Zürcher und den Berner Bioladentag. Mit Promotionen und attraktiven Wettbewerben weisen auch sie auf die Vorteile von Schweizer Bio-Produkten hin.

bioladentag bern 2013 sbioladentag zuerich 2013 s

Weitere Informationen/ Koordinator IG Berner Bioläden:

Daniel König, LoLa, Lorraineladen, Lorrainestr. 27, 3013 Bern

T 031/ 332 00 22/ F 031/ 331 69 20

Liste der teilnehmenden Geschäfte: Programm in Bern / Programm in Zürich

 

Rein etymologisch betrachtet sind sie beide Griechinnen - sowohl Demeter als auch Bio (Suisse). Demeter, die Göttin der Fruchtbarkeit der Erde, und Bios, das altgriechische Wort für Leben. Zurzeit betonen die zwei aber vor allem ihre Swissness und das "Aus gutem Grund" und in 45 Biofachgeschäften.

Die seit Jahren steigenden Marktzahlen liefern den Beweis: Heimische, regionale und saisonale Bioprodukte geniessen hohes Vertrauen. Nun machen die beiden Marken Demeter und die Knospe von Bio Suisse wieder gemeinsam auf die vielen guten Gründe dafür aufmerksam. In 45 Biofachgeschäften zeigen sie unter anderem, dass Schweizer Knospe- und Demeter-Produkte nach strengen Vorschriften hergestellt und kontrolliert sind oder dass ihre Verarbeitung besonders schonend ist. Das sind nur zwei von mehreren Gründen, mit denen die Aktion "Aus gutem Grund" aufzeigt, was es mit diesem Bio-Paar alles auf sich hat. Und wo könnte man das besser zeigen als im Biofachhandel, der sich vor allem durch seine Nähe zur Kundschaft, seine Beratungskompetenz und durch qualitativ herausragende Bioprodukte auszeichnet.

Quelle: Bio Suisse-Newsletter

Letzte Woche berichtete bionetz.ch über Medieninformationen zu behördlichen Untersuchungen (Bio-Legehennen-Verstösse in Niedersachsen), in denen auch die Rolle der Zertifizierungsstelle IMO (Institut für Marktökologie) thematisiert wurde.  Zur aktuellen Ergänzung und Vertiefung des Falls veröffentlichen wir unten stehend die IMO-Stellungnahme vom 17. 05. 2013 dazu.

Der Beitrag „Wundersame Vermehrung“ in DER SPIEGEL-Ausgabe vom 13. Mai 2013 kritisiert der SPIEGEL die IMO GmbH wegen unserer Arbeit in Niedersachsen. Der SPIEGEL berichtet über einen Behördenantrag aus Niedersachsen, der uns von allen Behörden als streng behördenintern bezeichnet wurde. Bis heute ist er uns nicht zugänglich gemacht worden.

Das auch IMO unbekannte Schreiben aus Niedersachsen

Der SPIEGEL berichtete von einem Antrag aus Niedersachsen im April 2013 an die für unsere Zulassung zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), uns „die Zulassung zu entziehen“. Ohne die Erkenntnis bezüglich welcher Kontrollvorgänge in welchen Betrieben Vorwürfe erhoben werden, können wir die Sachverhalte nicht substantiiert prüfen und entsprechend detailliert, inhaltlich Stellung nehmen.

Die BLE teilte uns gestern mit, dass es diesen Antrag nicht gebe, sondern nur ein Schreiben aus Niedersachen an die Sitzlandbehörde. Das Ministerium in Niedersachsen verwies auch gestern noch darauf, dass sein Schreiben behördenintern sei und man es uns nicht zur Kenntnis gebe. Es handle sich um ein Schreiben an die Behörde in Baden-Württemberg, unsere Sitzlandbehörde.

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg bestätigte uns, dass es ein Schreiben aus Niedersachsen vom April gebe. Man werde es wohl an die BLE weiter reichen. Das Schreiben aus Niedersachsen sei aber kein Antrag, unsere Zulassung zu entziehen, sondern das Begehren, die Mitteilung aus Niedersachsen an die BLE weiterzureichen, damit diese „ein Verfahren zum Entzug der Zulassung oder zur Aufnahme oder Änderung von Auflagen“ einleite und in diesem Rahmen die Vorwürfe aus Niedersachsen prüfe, wie dies im Ökolandbaugesetz vorgesehen sei. Weil dies alles verwaltungsintern sei, wollte uns das Regierungspräsidium auch heute noch nicht Einsicht in das Schreiben aus Niedersachsen gewähren. Wir sollen abwarten, bis das Schreiben an die BLE gelange. Unsere Nachfrage beim Ministerium in Niedersachsen, welche „Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Oldenburg“ es seien, auf die sich das niedersächsische Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nach dem Bericht des SPIEGEL stütze, ergab gestern, dass dort nichts bekannt ist.

Beanstandungen der IMO-Arbeit in Niedersachsen

Heute können wir nur in groben Zügen, mittelbar durch den Bericht des SPIEGEL informiert, erkennen, welche Vorwürfe die niedersächsische Behörde formuliert.
Die Ökokontrolle wird in Deutschland nach einer Zulassung durch die BLE von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Behörden in den Bundesländern führen die Aufsicht über die Tätigkeit der Kontrollstellen jeweils in ihrem Gebiet. Praktisch zeigt sich, dass zwischen den Behörden der 16 Bundesländer nicht nur oberflächlich unterschiedliche Auffassungen bestehen, was das EU-Bio-Recht vorschreibt und wie man es in der Praxis umsetzten muss. Die Kontrollstellen unterliegen der Weisung der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland. Um die Praxis in den Bundesländern zu harmonisieren, trat im Mai 2012 die neue „Verordnung zur Zulassung von Kontrollstellen“ in Kraft (KontrollstellenzulassungsVO). Deren Maßnahmenkatalog sieht bei bestimmten Verstößen, zum Beispiel Überbelegung von Ställen, bestimmte Maßnahmen vor, etwa die Anordnung, dass die betroffene Partie nicht als „Bio“ vermarktet werden darf.

Die Verordnung verpflichtet, aber: „Die Maßnahmen werden unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angewendet. Die Anwendung vom Katalog abweichender Maßnahmen ist zu begründen“. Nach dem EU-Bio-Recht müssen die
Maßnahmen „in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, sowie zu der Art und den Umständen der Unregel-mäßigkeit“ stehen; die Feinkalibrierung des Maßnahmenmechanismus ist eine sehr schwierige Arbeit.

Für uns ist wichtig, dass wir in der Praxis das EU-Bio-Recht so umsetzen, dass es zu praktischer Wirksamkeit gelangt. Die IMO GmbH passt ihre Arbeit den sich verändernden Anforderungen an. Diese werden transparent im Standardkontrollprogramm beschrieben. Dabei werden wir seit sehr vielen Jahren von der BLE fortlaufend begleitet und bewertet.

Auch die staatliche Akkreditierungsbehörde prüft uns kontinuierlich. Dass unser Kontrollverfahren den Vorgaben des EU-Bio-Rechts grundsätzlich entspricht, bestätigte die BLE im Februar 2013. Es gibt immer Verbesserungspotential, aber aus den Umständen, die hinter den Vorwürfen stehen, über die der SPIEGEL berichtet, kann nicht abgeleitet werden, dass die IMO GmbH grundsätzlich schlecht arbeitet.

IMO setzt sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren als gemeinnützige Organisation für die nachhaltige Entwicklung und Glaubwürdigkeit der Bio- Branche ein und ist hier für seine kritische, in die Tiefe gehende Arbeitsweise bekannt. Wir verbessern unsere Arbeit kontinuierlich und sind auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Bio-Branche. Die IMO GmbH ist weiterhin voll funktionstüchtig und führt uneingeschränkt Kontrollen durch. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle und weitere Informationen: IMO

IMO-Kontakte:

Frank Rumpe, Geschäftsführer IMO GmbH

Ines Hensler, Öffentlichkeitsarbeit

Der Biolandbau lebt davon, dass im Einklang mit der Natur laufend Neues entsteht. Bio Suisse wird im Herbst erneut Menschen auszeichnen, die im Schweizer Biolandbau und in der Biobranche Neues hervorgebracht haben. Ausgeschrieben ist der Grand Prix Bio Suisse mit neuer Jury und mehr Preisgeld. Wir dürfen gespannt sein, wer diesmal seine Visionen und Träume zum erfolgreichen Projekt küren lassen wird.

Der Grand Prix Bio Suisse ist eine Weiterentwicklung des im Jahr 2006 eingeführten Bio Suisse Förderpreises. Dieses Jahr startet der begehrte Preis nach einer kurzen Pause nicht nur mit neuem Namen, sondern auch mit einer neu zusammengesetzten Jury, dem doppeltem Preisgeld von CHF 10'000 und nicht zuletzt mit doppeltem Elan. Bio Suisse zeichnet Personen oder Institutionen aus, die sich durch innovative und nachhaltige Leistungen für die Entwicklung des biologischen Biolandbaus und der Bioverarbeitung in der Schweiz einsetzen. Für die Bewerbungen reicht eine Projektbeschreibung auf ein bis zwei A4-Seiten, vorzugsweise mit Foto(s). Einsendeschluss ist der 31. August 2013. Die Jury - bestehend aus dem Preisträger der letzten Preisverleihung sowie Bio Suisse Präsident Urs Brändli, Charlotte Jacquemart, Wirtschaftsjournalistin der NZZ, und Sabine Lubow, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit von Bio Suisse - wird präsidiert von Josef Lang, Historiker und Vizepräsident der Grünen.

2010 erhielten die begehrte Auszeichnung die Produzenten, Bäcker und Vermarkter des Capricorn - eines Brotes aus Bündner Knospe-Getreide, das in Form eines Steinbockhorns auf den Markt kam. Im Jahr 2011 gewann die Genossenschaft ValNature, aus Susten VS, die sich der klimaneutralen Produktion und Verarbeitung von Weintrauben verschrieben hat.

Quelle und weitere Informationen: Bio Suisse-Newsletter

Bio Suisse-Kontakt: Sabine Lubow

Manor hat im neu erstellten Bücheli Center in Liestal ein komplett neues und ökologisch nachhaltig konzipiertes Warenhaus eröffnet. Die Verkaufsfläche wird von1’700 m2 auf 4’860 m2 fast verdreifacht und bietet den Baselbieterinnen und Baselbietern auf vier Stockwerken ein Vollsortiment und neu auch einen Manor Food Markt der neusten Generation.

Mit Investitionen von 17 Mio. CHF in das neue Warenhaus legt Manor ein Bekenntnis zum Traditionsstandort Liestal ab, an dem vor 83 Jahren das «Kaufhaus zum Tor» eröffnet wurde. Gleichzeitig wurden 80 neue Arbeitsplätze geschaffen, womit nun 120 Manor Mitarbeitende in der Baselbieter Kantonshauptstadt tätig sind.

Manor Food Markt der neusten Generation

Im Untergeschoss erleben die Kundinnen und Kunden auf 1’400 m2 die Stärken von Manor Food wie das zertifizierte Lokalkonzept: Im mediterranen Marktambiente präsentiert Manor Food viele Produkte von Bauern und Produzenten aus einem Umkreis von maximal 30 km an. Auf der gleichen Etage findet man Fisch aus nachhaltigem Fischfang, die Bedienungsmetzgerei mit Schweine- und Kalbfleisch aus der Napf-Region sowie Angus – Rindfleisch bietet sehr hochwertige Produkte und hausgemachte Spezialitäten an, starke Eigenmarken wie Bio Natur Plus und Gran Delizia sowie Weine aus der ganzen Welt im «Cave à vins». Sämtliches Brot der hauseigenen Bäckerei ist biozertifiziert und wird direkt vor Ort hergestellt. Im Herzstück des Food-Marktes, dem «Take-out», werden vor den Augen der Kunden aus frischen Zutaten Suppen, Salate und Säfte zubereitet. Dieses Angebot und eine grosse Auswahl an Sandwiches und Foccacias laden dazu ein, gleich vor Ort an den vielen Sitzgelegenheiten eine Kleinigkeit zu essen oder etwas auf den Weg mitzunehmen.

Nachhaltigkeit im Bücheli Center

Im neuen Manor Warenhaus wird auf Nachhaltigkeit grosser Wert gelegt: Die Wärmeerzeugung im Bücheli Center erfolgt CO2-neutral, weil keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Der Energiebedarf wird zu 80 bis 100 Prozent aus der Rückgewinnung der Abwärme gedeckt. Im Bedarfsfall übernimmt eine Luft-Wasser- Wärmepumpe, welche im Sommer als Kältemaschine genutzt wird, den Ausgleich. Weite Teile der Kühleinheiten im Supermarkt sind mit Glastüren ausgerüstet, was zu deutlichen Energieeinsparungen führt.

Beim Innenausbau wurde weitgehend auf natürliche Materialien gesetzt. Zudem werden auf der ganzen Manor Verkaufsfläche energiesparende LED-Lichtmodule verwendet. Diese ermöglichen eine Energiereduktion von bis zu 50 Prozent im Vergleich zu einer konventionellen Beleuchtung.

Aufgrund der reduzierten Abwärme der LED-Lampen kann die Leistung der Klimaanlage entsprechend reduziert werden, was ebenfalls zu erheblichen Energieeinsparungen führt. Auf dem Dach des Bücheli Centers ist eine Fotovoltaikanlage installiert. Die Leistung von 62’000 kWh/Jahr entspricht einer jährlichen Versorgung von 14 Haushalten. Organische Abfälle, welche nicht mehr verzehrfähig sind, werden zur Produktion von Biogas abgegeben. An der Recyclingstation werden PET, PETMilchflaschen, Batterien, Glühbirnen sowie Nespressokapseln zurückgenommen. Durch die Trennung von Abfällen wie Karton, Plastik, organischen Abfällen oder Holz kann das Kehrichtvolumen erheblich reduziert werden.

Weitere Informationen

Manor ist bionetz.ch-Mitglied.

 

 

Die Petition von fair-fish (bionetz.ch-Mitglied) zur Deklaration der Fangmethoden in Handel und Gastronomie findet immer mehr Unterstützung. Inzwischen wird sie bereits von 24 Organisationen mitgetragen. Dieses vielfältige Netzwerk soll nun für das Anliegen eine starke öffentliche Wahrnehmung und Wirkung erzielen. Gleichzeitig werden zusammen mit Partnern aus Handel und Gastronomie praxisfähige Lösungen entwickelt.

Würden Sie einen Fisch kaufen, wenn Sie wüssten, dass er beim Fang während Stunden zerquetscht im Schleppnetz durchs Meer gezogen wurde? Dass er jämmerlich durch Ersticken, an den Folgen seiner Verletzungen oder durch den Druckunterschied beim Herauholen des Grundschleppetzes krepierte?
Wenn wir das Fischfilet auf dem Teller haben, ist von den Qualen der Fische beim Fang nichts mehr zu sehen. Auch der riesige Beifang im Grundschleppnetz von allen möglichen Meerestieren, die meist tot oder mit tödlichen Verletzungen über Bord geworfen werden, landet nicht auf unserem Teller. Und: Je rücksichtloser eine Fangmethode mit dem einzelnen Fisch umgeht, desto zerstörerischer ist auch ihre Wirkung auf Fischbestände und Meeresumwelt.

Quelle und weitere Informationen

fair-fish-Petition Deklaration der Fangmethode! und unterstützende Organisationen

fair-fish-Dokumentationen und Newsletter-Abo

 



 

2 unserer Mitglieder

Neue Mitglieder

Partner

Ökoportal
Ökoportal
oekoportal.de
AöL
AöL
aoel.org
Klimagerechtigkeitsinitiative Basel 2030
Basel 2030
basel2030.ch
previous arrow
next arrow
Nach oben