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EU: Strengere Regelungen beim Fischfang

In der EU soll der Überfischung der Meere ein Ende gesetzt werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die das EU-Parlament am Mittwoch in erster Lesung mit sehr grosser Mehrheit verabschiedete.
 
Der Vorlage zufolge müssen die Fangquoten 2015 so reduziert  werden, dass der Bestand der Arten gesichert ist. Die EU erhofft  sich von der Reform, dass sich die teilweise bedrohten Fischbestände  bis 2020 erholen. Dazu soll auch zwischen 2014 und 2017 der Rückwurf  von Beifang schrittweise verboten werden.

Derzeit würden jährlich rund 1,9 Millionen Tonnen von Fischen -  die dann zumeist schon tot seien - ins Wasser zurückgeworfen,  erläuterte die Berichterstatterin, die deutsche Abgeordnete Ulrike  Rodust (SPD). Dies seien fast 40 Prozent des gesamten Fangs.

Grund für diese Praxis seien zumeist restriktive Quoten: Wenn ein  Fischer beispielsweise eine Fangerlaubnis nur für Seezungen habe,  dürfe er andere Arten nicht an Land bringen. Ausserdem würden die  zurückgeworfenen Fische nicht auf die Quoten der einzelnen  Fangschiffe angerechnet, was die Fischereibetriebe zu der «moralisch  und ethisch» verwerflichen Verschwendung ermutige.
 
Quelle und vollständige Meldung: Schweizer Bauer
In der EU soll der Überfischung der Meere ein Ende gesetzt werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die das EU-Parlament am Mittwoch in erster Lesung mit sehr grosser Mehrheit verabschiedete.
 
Der Vorlage zufolge müssen die Fangquoten 2015 so reduziert  werden, dass der Bestand der Arten gesichert ist. Die EU erhofft  sich von der Reform, dass sich die teilweise bedrohten Fischbestände  bis 2020 erholen. Dazu soll auch zwischen 2014 und 2017 der Rückwurf  von Beifang schrittweise verboten werden.

Derzeit würden jährlich rund 1,9 Millionen Tonnen von Fischen -  die dann zumeist schon tot seien - ins Wasser zurückgeworfen,  erläuterte die Berichterstatterin, die deutsche Abgeordnete Ulrike  Rodust (SPD). Dies seien fast 40 Prozent des gesamten Fangs.

Grund für diese Praxis seien zumeist restriktive Quoten: Wenn ein  Fischer beispielsweise eine Fangerlaubnis nur für Seezungen habe,  dürfe er andere Arten nicht an Land bringen. Ausserdem würden die  zurückgeworfenen Fische nicht auf die Quoten der einzelnen  Fangschiffe angerechnet, was die Fischereibetriebe zu der «moralisch  und ethisch» verwerflichen Verschwendung ermutige.
 
Quelle und vollständige Meldung: Schweizer Bauer
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