- 15. Juli 2013
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2007 stellte die Sortenorganisation Bündnerkäse ein Gesuch um Eintragung von «Bündner Bergkäse» als geschützte Ursprungsbezeichnung. 2010 wurde es vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gutgeheissen. Auf die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches gingen jedoch 14 Einsprachen aus dem Kanton Graubünden ein.
Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Einsprache erhoben werden.
Nachteile für Milchbauern und Käsereien
Verlierer seien die Milchbauern und Käsereien im Graubünden, die ihre schützenswerten Produkte nun gegen Massenprodukte verteidigen müssen", teilt Gion O. Vincenz, Geschäftsführer der Sortenorganisation Bündnerkäse (SOBK) mit. Aber auch die Konsumenten, die das Risiko tragen, dass der Bündnerkäse in einigen Fällen eine Mogelpackung bleibe.
Bei einer AOC-Zertifizierung hätte ausschliesslich Bündner Milch für die Produktion von Bündner Bergkäse verwendet werden dürfen. „Im Bündner Bergkäse wäre nur echte Bündner Milch drin gewesen“, erklärt Gion O. Vincenz.
So aber bestehe nun das Risiko, dass der Bündner Bergkäse zur Mogelpackung für die Konsumenten verkomme, da sämtliche im Bündnerland hergestellten Käse den Namen Bündner Bergkäse tragen dürfen – selbst dann, wenn die Milch beispielsweise aus Zürich komme.
Quelle: Schweizerbauer.ch