Neue Knospe «Bio Parc» für Grünflächen
Die Bio Suisse Delegierten fällten an ihrer Frühlingsversammlung in Olten SO zwei wichtige Entscheide: Sie sagten Ja zum Projekt Bio Parc und zum Spermasexing.
Spätestens ab 2029 sollen Gemeinden und Parks die neue Knospe verwenden können. Bild: zVg
Seit dem Jahr 2012 werden Erholungs- und Grünflächen mit der Knospe ausgezeichnet. Die bestehenden Knospe-Richtlinien sind jedoch nicht spezifisch auf Erholungs- und Grünflächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Produktion ausgerichtet und dafür nur bedingt geeignet. Künftig werden die Anforderungen für solche Flächen neu geregelt.
Bio-Gärtnereien profitieren
Die Delegierten folgten dem Antrag des Vorstands und haben der Erarbeitung spezifischer Grundlagen für die Knospe auf Erholungs- und Grünflächen grossmehrheitlich zugestimmt. Spätestens ab dem Jahr 2029 sollen Gemeinden und Parks, die ihre Grünflächen biologisch bewirtschaften, diese mit der neuen Knospe «Bio Parc» ausloben können.
Von diesem Entscheid sollen auch bisherige und neue Bio-Gärtnereien und Bio-Baumschulen profitieren, welche die benötigten Bio-Pflanzen produzieren werden. Ebenso ist es eine Anerkennung für das Engagement der Städte, Gemeinden und Parkbetriebe, die sich seit Jahren für eine biologische Pflege von Erholungs- und Grünflächen einsetzen und in diesem Bereich Pionierarbeit leisten.
Ja zum Spermasexing
Ein weiterer wichtiger Entscheid der Delegiertenversammlung betrifft das Spermasexing. Das Geschlecht eines Kalbes kann bestimmt werden, indem Kühe mit den entsprechenden Spermien besamt werden. Dafür müssen die Spermien vorgängig getrennt werden, was gemäss Bio Suisse-Richtlinien seit 1999 verboten war. Bereits in den Jahren 2015, 2020 und 2021 diskutierten die Bio Suisse Delegierten über die Zulassung. Die Anträge wurden jeweils abgelehnt.
Dieses Jahr war die Ausgangslage anders. Das Angebot an bzw. die Nachfrage nach gesextem Samen ist über die Jahre stark gewachsen. Zudem stehen heute mehr gesexte Samendosen von Stieren zur Verfügung, die sich für Bio-Betriebe eignen.
Dem Antrag von zwölf Mitgliedorganisationen stand der Antrag von Demeter entgegen. Dieser verlangte eine Verschiebung der Aufhebung des Verbots von Spermasexing um ein Jahr. Zuerst solle abgeklärt werden, welche Auswirkungen die Aufhebung auf die Wirtschaftlichkeit, die Zuchtentwicklung und den Markt habe.
Die Delegiertenversammlung sah dies anders und lehnte den Antrag von Demeter ab. Sie stimmte dem Antrag «Aufhebung des Verbots von Spermasexing» grossmehrheitlich zu, bei 18 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen.
Zusammenarbeit in der Berufsbildung
Die Delegierten folgten einer weiteren Empfehlung des Vorstandes: Künftig verzichtet bionetz.ch-Mitglied Bio Suisse auf eine alleinige Zuständigkeit für die bio-spezifischen Aspekte in den Berufen des Berufsbildes Landwirtschaft. Gemäss Vorstand sei es zielführender, gezielt die konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedorganisationen der Organisation der Arbeitswelt «Berufsfeld Landwirtschaft sowie Pferdeberufe» (OdA AgriAliForm) zu suchen.
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